am 09-12-2013 17:27 - zuletzt bearbeitet am 09-12-2013 17:39 von kh-marina
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Sie haben dem Käufer geantwortet. |
08. Dez. 2013 um 10:41 |
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Sie haben dem Käufer geantwortet. |
28. Nov. 2013 um 18:02 |
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Der Käufer hat Ihnen geantwortet. |
28. Nov. 2013 um 08:02 |
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Sie haben dem Käufer geantwortet. |
25. Nov. 2013 um 17:12 |
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Sie haben dem Käufer geantwortet. |
24. Nov. 2013 um 17:35 |
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Der Käufer hat einen Fall geöffnet: Artikel weicht erheblich von der Beschreibung ab |
23. Nov. 2013 um 21:50 |
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Der Käufer kann keinen Ersatzkauf vornehmen, da er die Nichtlieferung zu verschulden hat.
Er hat seinen Teil des Vertrages - Die Zahlung - noch nicht erfüllt.
Die von Ihm gestellte Bedingung - Eigentumsnachweis - ist hinfällig, da bereits aus dem Angebot hervorgeht, dass es ein Geschenk war. Zudem ist er nicht in der Lage, diese Forderung zu stellen, da sie zu keinem Zeitpunkt Bestandteil des Vertrages war.
Wenn er einen Ersatzkauf vornehmen will, bitte, wenn er per Anwalt Schadensersatz einklagen will, bitte, dann bleibt er halt auf diesen Kosten sitzen.
"und warum fragt Deine "Freundin" nicht selber im Forum nach?
abgesehen von der nicht-zulässigen Veröffentlichung von Schriftverkehr:
ne extrem-merkwürdige Geschichte...."
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Ja, das hab ich beim Lesen auch so gesehen
und neige dazu, mich hier @cody anzuschließen.
Frage - wer schenkt einem ein solch hochpreisiges Gerät?
Und der so reich Beschenkte macht's nichtmal auf,
sondern versucht, es sofort weiterzuverscherbeln?
Was wohl der Schenker davon hält?
Und wenn der es weiß und ok findet,
müsste zumindest er doch eine Rechnung beibringen können - oder?
Schreiben kann man viel in seiner AB...
mir erscheint die Herkunft dieses Gerätes auch irgendwie unklar.
http://www.ebay.de/itm/Apple-MacBook-Air-29-5-cm-11-6-Zoll-MD711-Juni-2013-/151167218020
Datierte Frist per Einschreiben,
Erwarte Ihre Zahlung in Höhe von xxx,xx € zuzüglich der ausgewiesenen Versandkosten von 6,90 € bis zum xx.12.2013 ( ca. 10 Werktage ) auf mein Konto blabla bei Bank "Wunderbar".
Einer Abholung werde ich wegen der gegebenen Umständen nicht mehr zustimmen. (Frau hat Angst)
Sollten Sie die Frist ohne Zahlung verstreichen lassen, betrachte ich den Kaufvertrag als gekündigt.
Im Angebot war niemals die Rede von einer Rechnung, somit besteht Ihrerseits kein Anspruch darauf.
MfG
Bewertungen wurden ja bereits ausgetauscht.
Der hat ja bereits ROT Bewertet
Kurz und knapp, war die Rechnung per Artikelbeschreibung zugesichert?
Ja, dann hat der Käufer Anspruch darauf.
Nein, dann kann er sich eine eigene aus seinen Lenden schnitzen.
und warum fragt Deine "Freundin" nicht selber im Forum nach?
abgesehen von der nicht-zulässigen Veröffentlichung von Schriftverkehr:
ne extrem-merkwürdige Geschichte....
Dein Post wird wohl gleich gelöscht werden.
Realnamen und Mailverkehr sind nicht erlaubt.
Schreib noch mal nur die Auktionsnummer.
Hier werden keine realen Daten, kein Mailverkehr und schon gar keine Korrespondenz aus einem geöffneten Fall veröffentlicht.
Menschenskinders noch einmal..... 