26-10-2013 14:54
Ich habe eine Uhr im Privatverkauf ohne Garantie oder Rücknahme verkauft,nun will der Käufer die zurückgeben.weil Sie nach 10 Tagen defekt ist,und angeblich falsch beschrieben wurde.Der Käufer schreibt aber das die Uhr in den ersten Tagen exact gelaufen ist.Er hat nun Käuferschutz beantragt,kann er das?
@marwitz48 schrieb:SpoilerIch habe eine Uhr im Privatverkauf ohne Garantie oder Rücknahme verkauft,nun will der Käufer die zurückgeben.weil Sie nach 10 Tagen defekt ist,und angeblich falsch beschrieben wurde.Der Käufer schreibt aber das die Uhr in den ersten Tagen exact gelaufen ist
Er hat nun Käuferschutz beantragt,kann er das?
Du siehst doch, dass es der Käufer kann.
Wer PayPal anbietet, kann sich solche Phrasen wie keine Rücknahme etc. sparen. Liegt gar nicht im Einflussbereich des Verkäufers.
Wenn PayPal es so will, hast Du den Artikel zurück zu nehmen. Die AGB nicht gelesen?
Und nur soviel: Es heißt nicht umsonst Käuferschutz....
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