06-05-2012 10:14
Hallo.
Habe einen Pigmentpuder von Mäc bei Ebay angeboten der jedoch scheinbar eine Fälschung war, was ich leider nicht wusste. Mehrere Ebayer haben mich darauf hingewiesen und ich habe die Inhalte der Nachrichten meinem Gebot hinzugefügt.
Nun will der Käufer nach Ende einen Zahlungserlass bzw. Rabatt haben, weil er nicht gelesen hat, dass es sich um eine Fälschung handeln könnte.
Bin ich nun verpflichtet, darauf einzugehen?
Dankeschön.
Hallo.
Danke für die schnelle Antwort.
Also ich habe die erste Aktualisierung am 28.04 getätigt und laut Gebotübersicht hat die Dame am 01.05 geboten.
Leider werden im Bereich der Lidschatten auf Ebay hauptsächlich Fälschungen angeboten, was die Meisten wohl selbst nicht wissen.
Muss ich die Ware nun zurücknehmen, obwohl ich angegeben habe, dass ich keine Garantie gebe und auch keine Rücknahme mache?
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=170830821727