10-07-2012 13:29
Hallo,
ich hab ein Auto verkauft mit einem Mindestbetrag und 2 Mal erwähnt das es einen Getriebeschaden hat. Ein Käufer hat den Mindestbetrag geboten 8 Tage vor gebotsende. Nach Gebotsende schreibt er es würde ihm leid tuen, er hätte nicht gelesen das es einen Getriebeschaden hätte und es würde ihm nicht in Frage kommen, es wär zu teure.
Was nun wie kann ich vorgehen? Ich habe leider keine Schadensumme/Prozente angegeben.
Danke
und dann am 01.07.2012 nochmal
mit dem Zusatz hast du dir selbst ins Bein geschossen.
Das defekte Getriebe hattest du erwähnt, mit der Ergänzung hast du die Fahruntüchtigkeit zugestanden, auch mit einem defekten Getriebe kann man unter gewissen Voraussetzungen noch fahren.
Dies hätte von Anfang an in die Beschreibung gehört.
Dazu hättest du beim Einstellen eventuell den Untertitel besser nutzen können, ist ja eine kostenpflichtige Zusatzoption. Statt die Artikelzeile blind zu wiederholen wäre hier der Satz: Getriebeschaden, nicht fahrbereit, besser gewesen.