03-05-2013 22:11
Hallo, ich habe ein Problem mit einer Käuferin. Diese hat eine Hose bei mir ersteigert und will, dass ich diese zurücknehme, da sie ihr nicht passt. Angeblich war die Artikelbeschreibung nicht richtig. Ich habe die Hose selber ersteigert und dies auch in der Beschreibung angegeben mit der Angabe der Größe, habe die Angabe vom Etikett entnommen und auch von der Verkäuferin, wo ich die Hose ersteigert habe. Jetzt ist sie stinksauer, weil ihr die Hose nicht passt. Eine Rücknahme schließe ich aus. Sie droht damit, dass sie rechtliche Schritte einleiten würde, wenn ich ihr nicht einen vernünftigen Vorschlag unterbreite. Ich habe ihr vorgeschlagen, dass sie wie ich die Hose weiterverkaufen sollte.
Was kann ich denn jetzt tun?!
Wenn du selbst eine übliche 42 trägst, dürfte sie eigentlich nicht eingelaufen sein.
Die Hose sieht nach einer Hüfthose aus, knapp geschnitten, was unter Umständen mit kleinem Bäuchlein unvorteilhaft (zu klein 😉 ) aussieht, dass wird auch deiner Käuferin so gegangen sein...
Hat sie dir schriftlich den Betrug vorgeworfen, dann sollte sie vorsichtig sein, was sie in einer eventuellen Bewertung schreibt.
Bleibe, so ihr noch Kontakt haben solltet, freundlich und verständnisvoll, aber wenn die Bux wirklich nicht eingelaufen war, gibt es meiner Ansicht nach nichts was du tun musst (nur könntest), was ich nach so einem Vorwurf auch nicht mehr machen würde.
eine Rücknahme bewahrt dich auch nicht unbedingt vor einer schlechten Bewertung......
du mußt wissen ob die Größe stimmig ist oder ob die Hose deutlich kleiner ausfällt....sowas merkt man doch beim Anprobieren
wenn die Hose ausfällt wie ausgezeichnet, würde ich nicht zurücknehmen.....die Maße hättest du zwar angeben können, aber auch die Käuferin hat sie nicht erfragt.....
und wer wegen so einer Transaktion so einen Wind macht, ist für mich persönlich auch unten durch was Kulanz anbelangt..
magst du den Nick nennen?...das darfst du....die Bewertungen der Dame wären interessant
Hahaha 🙂 ja, das mach ich! Wer glaubt die denn, wer die ist. ]:)
Ich war schon so nett und habe NACH der Auktion ihr wie sie das wollte, zugeschickt. Sie wollte kein Päckchen, sondern eine Warensendung. Hab ich netterweise gemacht, obwohl ich das nicht so gerne mache, da ja auch dem Wege auch einiges wegkommt.
nö Ebay interessiert sich nicht dafür...ohne PayPal
der Fall wird zu deinen Gunsten entschieden werden..
ich dachte nur wenn sie so einen Wind macht, kannst du auch für eine steife Brise sorgen......schadet nicht
Danke, dass ist ne gute Idee. Und die können ja auch die Artikelbeschreibung einsehen und die Fotos auch. Aber falls da jetzt noch mal was kommt, mach ich das so 😉
na, großartig! Ach, soll sie doch! Scheinbar hat die nix anderes zu tun. Und für 3€ mach ich nicht so einen Aufriss! Ich erstatte nix, nehm ich halt ne negative Bewertung in Kauf!
sorry, hatte den nick falsch geschrieben....stimmt schon
na ja ne rote wirst wohl bekommen,die sitzen bei ihr relativ locker.... aber irgendwann triffts jeden...ärger dich nicht....
schreib ihr das du die Hose samt Etikett unter Zeugen und mit Beweisfotos verpackt hast und du die Fotos an Ebay weiterleiten wirst....B-)
http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback&userid=fkaraman2012
ne, jetzt erstatte ich erst recht nichts! Ich glaub, ich spinne. Auf dem Foto kann man eindeutig das Etikett erkennen!
noch ein Grund die Hose nicht zurück zu nehmen...nachher hat sie das Etikett noch rausgeschnippelt..
der Nick stimmt nicht...
Das ist die Käuferin: fkaraman2012
Sie hat gerade einen Fall eröffnet und will den Preis + Porto erstattet bekommen.
Ja, ich trag selber 42 und wollte mal gucken, wie so eine Treggings an mir aussieht. Aber ich seh aus wie 'ne Presswurst und somit hab ich die wieder eingestellt.
Sie hat angegeben, dass das Etikett fehlt. Hallo?! Es ist da gewesen und das sieht man auch auf dem Foto.
Ja, das werd ich wohl dann auch machen. 😉 die Größe steht ja noch in der Hose. Da kann die mir ja nicht erzählen, dass die Hose 36/38 statt 42 hat!
Ich bin ja fast gewillt, ihr die 3€ zu überweisen. Aber doch nicht, nachdem dir mir Betrug unterstellt hat!
Ja, das ist die Hose. Nein, ich habe sie erhalten, anprobiert und festgestellt, sie gefällt mir an mir nicht. Habe sie weder gewaschen noch in den Trockner gesteckt.
Ich habe ihr vorgeschlagen, dass sie ja wie ich auch, die Hose weiterverkaufen kann. Das fand sie unfair und wirft mir Betrug vor! Weil ich von dem anderen Verkäufer verarscht worden sei (O-Ton). Ne, das seh ich nicht so. Der andere kann genauso wenig wie ich dazu, wenn die nicht gefällt oder passt.
naja, wenn schon Anfragen sind hätte ich die Meßdaten als Zusatz zur Auktion (oder die Antworten der Fragen in die Auktion) eingestellt.
Egal, in Zukunft wirst du es vielleicht sogar ausführlicher machen 😉
Ist es diese ?
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=11554&item=281093935423
Diese hast du gebraucht gekauft, offenbar hat sie dir ja auch nicht gepasst. Wenn sowas 2 x zu heiß gewaschen wird, ist die Größe Geschichte.
Da wäre es spätestens beim Weiterverkauf erforderlich gewesen, dass du konkretere Maße bereits in der Artikelbeschreibung angibst.
Wenn die Ware tatsächlich von der Beschreibung abweicht musst du (und nur du, unabhängig davon, was deine Verkäuferin angegeben hat) dafür haften.
Hier kannst du die Rechte deiner Käuferin nachlesen:
Weil ich nicht wusste, dass die Hose kleiner ausfällt. Hab so eine Hose in dieser Form nicht. Ich habe diese selber ersteigert und mir gefiel die nach der Anprobe nicht, also hab ich die weiterverkauft. Ich habe aber keine Maße angegeben, nur die Kleidergröße. Einige haben mir Emails geschickt und ich habe dann die Maße weitergegeben. Bisher hab ich nicht irgendwelche Bundmaße angegeben. Nur auf Anfrage. Aber ich kann doch nicht dazu, wenn ihr die Hose nicht passt.
Hi,
abgesehen davon, dass ich selbst eventuell auf die Größenangabe reingefallen wäre ist, dass der Käuferin die Hose nicht passt kein Grund, zurückabzuwickeln.
Erlass eines Teils des Geldes macht die Hose nicht passender...
Drohen kann sie gerne, doch ihr Anwalt wird ihr die Aussichtslosigkeit des Falls klar machen.
Mit einer negativen Bewertung musst du allerdings rechnen.
Das Problem bei diesen doch recht günstigen Sachen ist, dass doppeltes Porto, so man einen Artikel zurück nimmt, in keinem Verhältnis steht. Den Artikel beim Käufer lassen möchte man allerdings auch nicht, wenn man das Geld zurückgeben würde...
😐
LG
bei Kleidung sollten immer die Maße mit angegeben werden - also z.B. die Bundmaße gedehnt / ungedehnt
... ansonsten sind gerade bei Kleidung die Probleme vorprogrammiert
warum z.B. wurde nicht erwähnt, daß die Größe xy kleiner/größer ausfällt ?