28-10-2012 22:47
Hallo und guten Abend,
ich habe heute eine Wanduhr (anderer account) verkauft. Ich biete bei meinen Auktionen kein paypal an, nur Überweisung oder Abholung. Die Höchstbieterin schrieb mir jetzt folgende mail: "Die Uhr gefällt mir sehr, aber leider gibt es keine Option für PayPal -Zahlung. Ich mache keine Überweisungen, ist nich drinn, leider. Geben Sie mir eine PayPal Zahlmöglichkeit, bitte.
Ich möchte aber wegen der Gebühren kein paypal anbieten. Was soll ich ihr antworten?
"Die Uhr gefällt mir sehr, aber leider gibt es keine Option für PayPal -Zahlung. Ich mache keine Überweisungen, ist nich drinn, leider. Geben Sie mir eine PayPal Zahlmöglichkeit, bitte.
Das hätte sie vorher fragen können. Dies hinterher mitzuteilen, finde ich - gelinde gesagt - dreist.
Andererseits - wenn es dir nur um die PP-Gebühren geht: Vielleicht ist sie bereit, diese mit zu überweisen?
na das du kein PP ausgewiesen hast weil dir die PP Bedingungen nicht gefallen 😉
kannst ihr ggf einen Transaktionsabbruch anbieten
btw. ein Anfänger ?
wenn klar und deutlich drin steht kein pay pal bist du im recht auch wenn sie eine transaktion abbricht,hast du mal bei ebay nachgefragt?????
WARUM ERÖFFNEST DU DEN FALL NICHT DU BIST DOCH IM RECHT!!!!!B-)
Vielen Dank für Eure schnellen Tipps.
Ich werde ihr PP anbieten, wenn sie die Gebühren übernimmt, oder ihr einen Transaktionsabbruch vorschlagen.
Die Käuferin hat 195 Bew., ist also keine Anfängerin.
Wenn sie aber dem Transaktionsabbruch nicht zustimmt, wie geht es dann weiter? Kann sie dann einen Fall eröffnen wegen nicht erhaltener Ware und mir evtl. eine Rote reinhauen?
wenn sie dem TA nicht zustimmt, siehe Beitrag 5 -
dann wertest Du diese Ablehnung als Festhalten am Kaufvertrag und fordest den Kaufbetrag zzgl. Versandkosten entsprechend ein -
Informationen zum entsprechenden Ablauf findest Du hier:
http://gronemjn.kilu.de/forenhilfe/faq4.htm
Wenn sie aber dem Transaktionsabbruch nicht zustimmt, wie geht es dann weiter? Kann sie dann einen Fall eröffnen wegen nicht erhaltener Ware und mir evtl. eine Rote reinhauen?
Würde mich auch mal interessieren: Wenn der K einen Fall eröffnet hat, kann der VK dann "im Gegenzug" noch einen Fall für "Zahlung nicht erhalten" eröffnen?
Wenn sie aber dem Transaktionsabbruch nicht zustimmt, wie geht es dann weiter? Kann sie dann einen Fall eröffnen wegen nicht erhaltener Ware und mir evtl. eine Rote reinhauen?
erklär` Deinem unwilligen Käufer VORAB den Ablauf des Abbruches -
wenn der K. "falsch" klickt und den Abbruch ablehnt, bleibst Du (erst mal) auf den Verkaufsgebühren sitzen....
andererseits kannst Du diese Ablehnung des Transaktionsabbruches natürlich auch am Festhalten des Kaufvertrages werten und entsprechende Maßnahmen bei einer Zahlungsunwilligkeit einleiten....
wenn Du bei Deinem anderen Account kein Paypal anbietest, taucht das blaue "P" bei den Zahlungsmöglichkeiten nicht auf -
Dein K. scheint etwas Augenprobleme und/oder Kontaktschwierigkeiten zu haben....
wenn Du nachträglich kein PP akzeptieren willst
(was vollkommen nachvollziehbar ist!), biete dem K. an, die Transaktion abzubrechen -
Option "wir konnten uns über die Einzelheiten der Transaktion nicht einigen" (sinngemäß) -
dann diesen K. auf Deine Sperrliste setzen:
http://pages.ebay.de/help/sell/manage_bidders_ov.html
(falls Deine nachtblinde K. dann tatsächlich versuchen sollte, noch einmal zu piehten....)
im Eingeschränkten Käuferkreis noch zwei Optionen anklicken:
"Die oben stehenden Einstellungen auf alle aktiven und zukünftigen Angebote anwenden.
"Gesperrten Käufern nicht erlauben mich zu kontaktieren"
auf SENDEN klicken....
fettich..