19-05-2013 10:49
Hallo!
Ich habe bei einer Ebay Auktion ein größeres KFZ-Ersatzteil für
etwa 1000,- versteigert.
In der Beschreibung stand, dass der Käufer das Teil abholen muss,
dieses aber in jedem Fall innerhalb von 7n Tagen bezahlen soll.
Der Käufer hat mich nach Auktionsende kontaktiert und, da er gerade
im Ausland sei, darum gebeten mit der Bezahlung 10 Tage Geduld zu
haben. Ich war einverstanden, als er sich jedoch nach diesen 10 Tagen
nicht meldete, habe ich ihn angerufen.
Darauf hat er mir eine Anzahlung von 400,- Euro gemacht.
Die s ist nun 5 Wochen her. Alle meine Bemühungen per Email oder
Telefon mit ihm in Kontakt zu treten werden ignoriert.
Da ich mit dem Geld gerechnet habe, bin ich einigermaßen sauer.
Kann mir hier jemand sagen wie ich weiter vorgehen könnte?
Ich habe zwar die 400,- Anzahlung, bin aber ansonsten blockiert.
Ich kann ihm höchsten drohen das Teil wieder einzustellen und,
sollte der Erlös niedriger sein, die Differenz einzubehalten, plus der
Ebay-Provision (die ja immerhin auch ca. 80,- Euro beträgt).
Aber ich frage mich natürlich wie das rechtlich aussieht…
Besten Gruß,
Jo
"Ankündigung:
Bei Nichterfüllung bis zu diesem Datum Kündigung des Kaufvertrages von deiner Seite aus.
Du würdest die Ware dann neu versteigern.
Von seiner Anzahlung ziehst du evtl. Mindererlös und die von dir gezahlten Ebay-Gebühren ab."
Genauso habe ich's mir vorgestellt.
Meine Frage war allerdings nicht, ob es sowas wie eine deutsche Post,
oder sowas wie ein Einschreiben gibt (ist mir durchaus bereits bekannt),
sondern ob ich mich im Recht befinde, wenn ich so vorgehe.
Gruß,
Jo
Kennst du noch die Deutsche Post?
Hast du schon mal was von "Einschreiben" gehört?
Mails und Telefon/SMS - super Bequeme Sache.
Aber mit null Wirkung und fast genauso Null Beweiskraft.
ALso...
Komm mal in die Pushen.
Schicke ein Einschreiben...
Fordere zur Abholung und zur Restbezahlung auf.....
Angemessene Datumsfrist nennen (10 Werktage).
Ankündigung:
Bei Nichterfüllung bis zu diesem Datum Kündigung des Kaufvertrages von deiner Seite aus.
Du würdest die Ware dann neu versteigern.
Von seiner Anzahlung ziehst du evtl. Mindererlös und die von dir gezahlten Ebay-Gebühren ab.
Nach erfolgter zweiten Auktion soll er dir seine Bankverbindung nennen - auf die du dann seinen Restbetrag überweisen würdest.
Nicht vergessen: Den Käufer auf deine Sperrliste setzen, damit er dir mit diesem Account nicht die neue Auktion torpediert.
Du kannst natürlich auch den Weg gehen, den Käufer auf Erfüllung zu verklagen.
Auch hier:
Einschreiben mit Frist (Datum) zur ERfüllung hinschicken.
Als Konsequenz Rechtsmittel ankündigen, die du einlegst.
Anwaltskosten ankündigen.
Lagerkosten ankündigen.