12-04-2013 20:30
Hallo,
ich habe am 2. April eine PlayStation 3 auf eBay verkauft. Kurz darauf meldete sich der Käufer und wollte meine Bankverbindung haben. Angeblich hat er nur ein Tablet und kann deswegen meine bei eBay hinterlegten Bankdaten nicht einsehen. Man kriegt die ja normalerweise angezeigt, wenn man auf 'Jetzt bezahlen' klickt.
Am 8. April schrieb er mir erneut. Seine Überweisung sei zurückgekommen. Er fragte, ob mir bei der Nennung meiner Bankdaten vielleicht ein Zahlendreher unterlaufen wäre. Dies war nicht der Fall. Die Daten, die er von mir bekam, sind korrekt.
Da ich nun vermutete, dass er wohl einen Zahlendreher hatte, habe ich ihm erneut meine Bankdaten geschickt. Ebenfalls am 08. April.
Der aktuelle Stand ist, dass ich bis heute immer noch keine Zahlung erhalten habe. Ich habe die PS3 verkauft, da ich z.Z. dringend das Geld dafür brauche. Und ich kann nicht ewig auf eine Überweisung warten, die vielleicht nie kommt. Ich habe dem Käufer eben geschrieben, dass ich noch keinen Zahlungseingang verzeichnete habe und habe gefragt, ob er überhaupt Interesse an dem ersteigerten Artikel hat. Ich teilte ihm mit, dass, wenn ich bis Mitte nächster Woche keine Zahlung erhalte, ich den Fall eBay melde.
So. Da ich davon ausgehe, dass der Käufer kein Interesse an der PS3 hat, brauche ich nun Rat. Wie sollte man vorgehen? Im Falle einer Nichtzahlung den Fall an eBay weiterreichen wird der nächste Schritt sein. Da ich keine Lust habe, die PS3 nochmal für 7 oder 10 Tage einzustellen, werde ich wohl dem unterlegenen Bieter ein Angebot machen. Werden dann auch wieder Verkaufsgebühren fällig? Das sind ja nicht grade wenig bei einem Verkaufspreis von knapp 170 EURO.
Kriege ich eigentlich die Verkaufsgebühren wieder, wenn ich den Fall eBay melde und der Käufer immer noch nicht zahlt?
MfG
Ich teilte ihm mit, dass, wenn ich bis Mitte nächster Woche keine Zahlung erhalte, ich den Fall eBay melde.
Das heißt im Klartext, dass du erst Mitte nächster Woche einen Fall wg. Nichtzahlung eröffnen wirst.
Diesen Fall kannst du nach exakt 4 Tagen schließen.
Bevor du den Artikel anderweitig verkaufst, solltest du den bestehenden Kaufvertrag ordentlich mit Fristsetzung kündigen.
Das würde ich sofort per Mail machen, wenn's eilig ist.
Mit Frist am Mittwoch, 24.4.2013, zum Zahlungseingang.
Kommt bis dahin nix, kannst du neu verkaufen - bitte aber Mail-Verkehr usw. aufbewahren.