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Kann Verkäufer erst die Ebay-Gebühren zurück holen und darnach den Käufer verklagen, zu zahlen?

Hallo!

 

Ich möchte wissen, ob es legitim ist, wenn ein Verkäufer nach dem Kauf einen Fall öffnet und früh schließt, um die Ebay-Gebühren gutgeschrieben zu bekommen, obwohl dieser Verkäufer nach der Rückerstattung der Ebay-Gebühren den Käufer dazu verklagt, den Artikel zu zahlen.

Darf man das als Verkäufer so planen?

Ist das Gebührenhinterziehung?

Ist das nicht irreführend für den Käufer?

Wie sollte man sich bei so etwas verhalten?

 

Grüße und Danke

 

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Moin @seehuclaud,

 

schon mal überlegt ob du nicht auch Gebühren einheimst, dein Status ist wohl kaum noch als privat zu bezeichnen, bei der Neuware.

 

 

seehuclaud | eBay

 

 

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Hat hier noch ein privater Verkäufer eine schriftl... - eBay Community

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