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Kann Verkäufer erst die Ebay-Gebühren zurück holen und darnach den Käufer verklagen, zu zahlen?

Hallo!

 

Ich möchte wissen, ob es legitim ist, wenn ein Verkäufer nach dem Kauf einen Fall öffnet und früh schließt, um die Ebay-Gebühren gutgeschrieben zu bekommen, obwohl dieser Verkäufer nach der Rückerstattung der Ebay-Gebühren den Käufer dazu verklagt, den Artikel zu zahlen.

Darf man das als Verkäufer so planen?

Ist das Gebührenhinterziehung?

Ist das nicht irreführend für den Käufer?

Wie sollte man sich bei so etwas verhalten?

 

Grüße und Danke

 

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Sehr geehrte Frau Seehu...., Mitgliedsname seehuclaud,

 

Wunderbar, dass Sie sich zu unserem Fall hier melden. Selbst jetzt haben Sie es noch nicht verstanden und ich hoffe, dass endlich weitere eBay-Mitglieder dagegen vorgehen.

 

seehuclaud ist notorischer Nichtzahler und für Sie ist der Kaufvertrag nach Eröffnung eines Falles für nichtbezahlte Artikel storniert. Das Amtsgericht Bonn sah das natürlich anders und somit wurde seehuclaud erfolgreich verklagt und hat alle Kosten zu tragen.

 

So wurden aus 9,50€ Artikelgebühr einige hundert Euro!

 

Wer mehr zum Prozess und zur Herangehensweise erfahren möchte, meldet sich bei mir. Ich gebe gern Auskunft.

 

 

 

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