24-08-2013 16:12
wenn Du "gewisse" Artikel nur an Gewerbliche Käufer verkaufen willst: Ja
http://pages.ebay.de/help/sell/businessfeatures.html
wenn Du gewissen Damen und Herren nicht "begegnen" willst und/oder keine Lust auf un-nette weil teure Post hast wäre es extrem sinnvoll Deine abmahnfähigen Angebote auf den aktuellen Stand zu bringen:
Deine WRB ist asbach-uralt > nicht rechtsgültig > abmahnfähig
die aktuelle Version der WRB kannst Du Dir (kostenlos) über den Generator des Händlerbunds erstellen:
http://www.haendlerbund.de/widerrufstextgenerator
diese erstellen und bei den "Rechtlichen Informationen des Anbieters" (das bist DU!) hinterlegen (speichern)
-
dann zwingend das "Gebündelte Bearbeiten" Deine aktuellen Angebote durchführen:
http://pages.ebay.de/help/sell/bulk-edit-tips.html
eben weil die WRB bei laufenden Angeboten NICHT automatisch aktualisiert wird....
Deine AGB haben auf der MICH-Seite nix zu suchen - dafür hat Ebay ein separates Eingabefeld....
ebenfalls bei den "Rechtlichen Informationen" zu "finden"....
wobei Du gut beraten bist Dich kurzfristig mit einem Fachanwalt zu unterhalten -
wer hat Deine AGB erstellt?
abmahnfähig:
| "Allen Lieferungen liegt eine Rechnung bei, bei der die Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen ist" | ||
>> Werbung mit Selbstverständlichkeiten
wo hast Du diesen Nonsens her?
"Von Ihnen "unfrei" zurückgeschickte Ware wird aus Kostengründen nicht angenommen!"
und hierfür bitte mal die Grundlage nennen:
dazu ist Dein Verstoss gegen das TMG auch extrem prickeln (und teuer):
Geschäftsführer: .......
nix wie ab zum Fachanwalt.......
oder nix-tun und einfach warten bis Du o.g. un-nette Post im Briefkasten hast....
|
Hallo,
ja, kannst du.
Du mußt nur die entsprechendens Eintellungen im Verkaufsformular vornehmen.
Deine Angebote enthalten ein Menge Fehler, die zu einer Abmahnung führen können.
Angefangen bei deiner völlig veralteten WRB über "Nachdem die Versandkosten zu den einzelnen Ländern und Inseln sehr unterschiedlich sind, Versandkost..." bis zu ""unfrei" zurückgeschickte Ware nicht angenommen!" usw...
Laß dich mal rechtlich beraten!!
@cody:
Des iss hoalt a richtiger Handwerker, der wo hat mit Computer nix oam Hut.
Dem hat halt der Schwager vom Almdudler ihm am Anfang mal alles agerichtet.
Pardon habe die Frage falsch verstanden.
Peter lies doch mal genau.
Du kannst Artikel nur für Wiederverkäufer einsetzen.
pauschal kannst du private Mitglieder nicht ausschließen
Klar
Einzelne Mitglieder kannst du auf Deine Sperrliste setzen.