15-12-2012 16:59
Also heute habe ich ein PC-Spiel verkauft und der Käufer hat unversicherten Versand (Großbrief) gewählt und hat mit PayPal gezahlt. Nun bin ich vor kurzem darauf aufmerksam geworden, dass viele Ebay-Verkäufer Probleme bekommen haben, wenn ein unversicherter Brief nicht ankam und somit der Käuferschutz griff und der Verkäufer natürlich in die Röhre guckt. Darf ich die Ware nun doch versichert verschicken (bspw. als Paket) ohne dass der Käufer diese Versand-Option gewählt hat? Habe ich den PP-Verkäuferschutz, wenn ich eine nicht verabredete Versandart wähle? Natürlich würde ich keinen Aufpreis vom Käufer verlangen - darf ich ja schließlich auch nicht.
Ihr verwechselt da etwas:
DEr Te hat die AGB von PP nicht gelesen, in der er erst Mal auf die gesetztliche Regelung bei PrivatVerkauf (z.B. Übergang bei Verlust der Ware nach Abgabe beim Versanddienstleister) verzichtet.
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Inwieweit das ein gericht sieht, werden wir erst erfahren, wenn jemand klagt!
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Aber er hat nun PP und unversicherten Versand im Kaufvertrag angeboten.
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Damit ist der Vk in der Zwickmühle.
Er hat mit Anmeldung des PP-Kontos die AGB akzeptiert und gleichzeitig aber unversicherten Versand im Kauf-Vertrag angeboten.
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Wenn beides eingehalten wird, dann muss der Vk im schlimmsten Fall - dem Verlust/Beschädigung der Ware - nun gerade stehen.
Anders @Te, der K kann sich sein Geld bei PP zurückholen, weil Du keinen Versandsnachweis hast.
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Gleichzeitig kannst Du aber nicht den Kaufvertrag eigenmächtig abändern, d.h. plötzlich mit Hermes oder DHL versenden, wenn Du Post angegeben hast.
Und schon garnicht die mehrkosten dazu Deinem K auf die Augen drücken.
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Schreib Deinen K an, dass Du einen sendungsverfolgten Versand wünscht und frage Ihn, ob er lieber mit Post/einschreiben, DHL oder Hermes den Artikel haben möchte. Teile auch mnit, dass Du die Mehrkosten trägts, da Du letztlich den "Knopf" reingebracht hast!