10-09-2012 12:37
Ein gewerblicher Verkäufer hat bei mir einen Artikel ersteigert, den er zu einem Vielfachen des Ladenpreises hier wieder anbietet. Dem Abbruch der Transaktion hat er nicht zugestimmt. Muss ich jetzt an ihn verkaufen? Warum kann man trotzdem schon vor Abschluss des Falls ein Angebot an unterlegene Bieter machen? Hab ich dummerweise gemacht und die Ware nun quasi zweimal verkauft...
>Ein gewerblicher Verkäufer hat bei mir einen Artikel ersteigert, den er zu einem Vielfachen des Ladenpreises hier wieder anbietet.
Moin
ich kann nicht glauben,was ich hier lese . . .
Das ist Sinn und Zweck eines gewerblichen Verkäufers,
dass er möglichst günstig einkauft,
um dann gewinnbringend wieder zu verkaufen . . .
Warum hast du überhaupt einen Transaktionsabbruch eröffnet?
Erschließt sich mir auch nicht so ganz.
Auf jeden Fall hast du - wie du schon richtig erkannt hast, zwei Kaufverträge, die du erfüllen musst, sollte sich keiner auf den Transaktionabbruch einlassen.:O
Warum hast du überhaupt einen Transaktionsabbruch eröffnet?
Du kannst den mit dem gewerblichen Händler geschlossenen Kaufvertrag doch nicht einfach einseitig kündigen.
Warum kann man trotzdem schon vor Abschluss des Falls ein Angebot an unterlegene Bieter machen?
weil es tatsächlich vorkommt, daß man einen Artikel doppelt hat und diesen ggf. "offiziell" über eBay anderen Interessenten anbieten möchte, ohne ein neues Angebot starten müssen
Ein gewerblicher Verkäufer hat bei mir einen Artikel ersteigert, den er zu einem Vielfachen des Ladenpreises hier wieder anbietet. Dem Abbruch der Transaktion hat er nicht zugestimmt. Muss ich jetzt an ihn verkaufen?
Selbstverständlich!
Warum kann man trotzdem schon vor Abschluss des Falls ein Angebot an unterlegene Bieter machen?
Man kann auch von Brücken springen, man muss es aber nicht...
Hab ich dummerweise gemacht und die Ware nun quasi zweimal verkauft...
Dann darfst Du den Artikel auch zweimal liefern, besorg ihn halt nochmal auf Deine Kosten...