10-09-2012 12:37
Ein gewerblicher Verkäufer hat bei mir einen Artikel ersteigert, den er zu einem Vielfachen des Ladenpreises hier wieder anbietet. Dem Abbruch der Transaktion hat er nicht zugestimmt. Muss ich jetzt an ihn verkaufen? Warum kann man trotzdem schon vor Abschluss des Falls ein Angebot an unterlegene Bieter machen? Hab ich dummerweise gemacht und die Ware nun quasi zweimal verkauft...
Warum hast du überhaupt einen Transaktionsabbruch eröffnet?
Du kannst den mit dem gewerblichen Händler geschlossenen Kaufvertrag doch nicht einfach einseitig kündigen.