14-04-2013 11:40
Habe mal etwas ersteigert und dieses Teil war defekt.Damaliger Verkäufer sagte , dass dieses Einwandfrei funktioniert.War nicht der Fall.
Anwalt sagte , es lohnt bei diesem Betrag nicht zu klagen.
Pay Pal hatte er auch nicht.
Jetzt möchte ich es wieder verkaufen und genau mein damaliger Verkäufer möchte es ersteigern. Geht garnicht. Negative Beurteilung wäre mir sicher.
Was kann ich tun. Kann man diesen auf eine Blacklist setzen.?
Werde diesen potentzielen Käufer das Teil niemals verkaufen.
Was sagt Dein Anwalt dazu daß Du das Beweismittel mit dem Verkauf aus der Hand gibst?