14-04-2013 11:40
Habe mal etwas ersteigert und dieses Teil war defekt.Damaliger Verkäufer sagte , dass dieses Einwandfrei funktioniert.War nicht der Fall.
Anwalt sagte , es lohnt bei diesem Betrag nicht zu klagen.
Pay Pal hatte er auch nicht.
Jetzt möchte ich es wieder verkaufen und genau mein damaliger Verkäufer möchte es ersteigern. Geht garnicht. Negative Beurteilung wäre mir sicher.
Was kann ich tun. Kann man diesen auf eine Blacklist setzen.?
Werde diesen potentzielen Käufer das Teil niemals verkaufen.
Anwalt hatte nur den Einkaufspreis erfahren.
Lohnt nicht , weil es bei solchen Verkäufern sein kann , dass diese keine Bonität haben.
Somit würde ich auf diese Kosten auch noch sitzen bleiben.
Für mich leider Lehrgeld.
Aber werde in Zukunft nur da etwas ersteigern , wenn dieser auch Pay-Pal hat.
Es sollte schon fair zugehen , bei solchen Sachen.
E-Bay selber hat diesen Fall auch schon geschlossen , somit habe ich ein echt tolles Teil ersteigert. :^O