12-04-2013 21:35
Nach Klärung habe ich den Artikel sofort vershickt - wurde auch bestätigt, aber promt negativ bewertet mit "unfreundlicher Verkäufer" ohne Zusatz. Kann ich gegen diese Bewertung nicht vorgehen, ich habe doch den Artikel als nicht bezahlt gemeldet und nach Klärung den Fall sofort geschlossen und umgehend verschickt.
Moin
sicher, wäre es die Pflicht gewesen, Dir Bescheid zu sagen,
dass das Geld von einem anderen Konto mit anderem Realnamen kommt,
aber dennoch hast Du Dir mit Deiner Ergänzung
bezahlt unter Fremdnamen ohne Hinweis,reagiert nicht auf Mahnung-jetzt negativ b
ein Armutszeugnis ausgestellt.
Bis Du als privater Verkäufer (hüstel)
nicht mal in der Lage, die jeweiligen Preise den dazugehöringen Käufern zuzuordnen?
Meistens steht doch auch noch eine Artikelnummer
und / oder ein Nickname in der Überweisung . . .
Dann stell künftig weniger Artikel ein,
dann behälst Du auch die Übersicht.
Wann hast du denn den Artikel als nichtbezahlt gemeldet ?
Und du verkaufst auch ziemlich viel, meine ich.
Da ist es natürlich problematisch, den K= Zahler, zuzuordnen.
deine rote, wird vermutlich erhalten bleiben
deine abgegebene wird auf Antrag vermutlich gelöscht
Leider löscht Ebay solche Bewertungen nicht, die haben da keine Handhabe, da es als freie Meinungsäußerung zu werten ist.
Wenn du den Fall NICHT geschlossen hättest bzw. ihn geschlossen hättest als nicht bezahlt, dann hätte Ebay die Bewertung gelöscht, aber SO nicht. Aber es war ja richtig, den Fall zu schließen, sonst hätte der andere ungerechterweise einen Eintrag wegen unbezahlten Artikel bekommen. WOllte aber nur gesagt haben, dass es eben gegangen WÄRE, wenn wegen NICHT BEZAHLT geschlossen worden WÄRE. Nun hast du leider Pech gehabt und kannst nur dem Käufer Honig ums Maul schmieren und dich höflichst versuchen zu entschuldigen (für was auch immer) und ob er sich denn DOCH zu einer Bewertungs-Überarbeitung bereit erklären würde. Wenn nicht, dann Pech gehabt - leider.
Wenn der Käufer einer änderung der Bewertung nicht zustimmt kannst du nichts machen.