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Kann man sich denn gar nicht wehren ???Artikel unter anderem Namen ohne Hinweis gezahlt. "Bezahlt" nicht angeklickt.

Nach Klärung habe ich den Artikel sofort vershickt - wurde auch bestätigt, aber promt negativ bewertet mit "unfreundlicher Verkäufer" ohne Zusatz. Kann ich gegen diese Bewertung nicht vorgehen, ich habe doch den Artikel als nicht bezahlt gemeldet und nach Klärung den Fall sofort geschlossen und umgehend verschickt.

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iwi.2012
Auf Erkundungstour

 

 

Moin

sicher, wäre es die Pflicht gewesen, Dir Bescheid zu sagen,

dass das Geld von einem anderen Konto mit anderem Realnamen kommt,

aber dennoch hast Du Dir mit Deiner Ergänzung

bezahlt unter Fremdnamen ohne Hinweis,reagiert nicht auf Mahnung-jetzt negativ b

ein Armutszeugnis ausgestellt.

Bis Du als  privater Verkäufer (hüstel)

nicht mal in der Lage, die jeweiligen Preise den dazugehöringen Käufern zuzuordnen?

Meistens steht doch auch noch eine Artikelnummer

und / oder ein Nickname in der Überweisung . . .

 

Dann stell künftig weniger Artikel ein,

dann behälst Du auch die Übersicht.

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