24-03-2013 01:10
Halli,
habe mal eine Frage zu Tickets. Es werden bei E-Bay Karten mit dem Aufdruck "Karten sind für den Wiederverkauf nicht zugelassen" angeboten. Einige auch ganz offen, vom Verkäufer damit kommentiert, daß diese Markierung nicht zulässig sei und Gerichte das bestätigt hätten.
Kennt jeamand die aktuelle Rechtslage? Ist das bei E-Bay erlaubt?
🙂
Hallo,
ja es ist richtig das dein Verkäufer gewerblich handelt, aber dein Verkäufer ist kein offizieller Veranstalter bzw vertreibt er die Tickets im Auftrasg eines Veranstalters. Dies gibt er auf seiner mich-Seite bekannt.
Da aber inzwischen jedes Ticket einem gewerblichen Weiterveräußerungsverbot unterliegt könnte es dir passieren, wenn es dumm läuft, das du mit deinen 2 Tickets keinen Einlass bekommst.
Denn die Veranstalter sind gar nicht begeistert wenn mit ihren Eintrittskarten gehandelt wird.