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Kategorie "Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung) usw" ist wie geregelt?

Die Kategorie "Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung) ist meiner Meinung nach nicht eindeutig definiert. Die Kategorie ist voll mit "oder"-Aufzählungen. Das heißt wenn nur ein einziges Merkmal aus der langen Aufzählung erfüllt ist, kann ich es in dieser Kategorie einstellen. Was mir dabei ins Auge sticht sind 2 Merkmale aus der Kategorie: "Artikel ist „2. Wahl”, B-Ware oder neu" Daraus schließe ich doch, wenn explizit dran steht B-Ware ODER neu, dass dann B-Ware nicht neu sein muss (sonst würde dort "und" stehen nicht "oder). Im Netz habe ich außerdem diverse Definitionen zu "B-Ware" und Artikel "2. Wahl" gefunden.

Zunächst einmal ist die Definition B-Ware anscheinend juristisch nicht eindeutig definiert. Es gibt zwar diverse Urteile die die Gewährleistung bei Händerverkäufen regeln, aber sonst ist alles offen gelassen. Auf verschiedenen Seiten habe ich dies gefunden: "Ein Artikel, der zwar gebraucht aber voll funktionstüchtig und frei von Mängeln ist, würde eher in die Kategorie B-Ware eingeordnet werden." Bedeutet dies, dass wenn ich einen Artikel habe, der gebraucht, aber sehr gut gepflegt ist und auf den ersten Blick von Neuware nicht zu unterscheiden ist, voll funktionsfähig ist und auch noch Verpackung und Zubehär 1A ist und obendrauf noch Restgarantie drauf ist, darf ich dann den Artikel bei "Neu: Sonstige (siehe Artikelzustand)..." einstellen?

Zu B-Ware habe ich im www folgendes gefunden: "Der Begriff „B-Ware“ ist übrigens gesetzlich nicht definiert. Was in diesen Fällen genau geschuldet ist, sollte sich daher aus der weiteren Beschreibung oder Vereinbarung ergeben." Wenn ich also bei meinem Artikel viele Snapshots mache, sogar Benchmarkwerte ablichte aus denen alles hervorgeht beim technischen Gerät... den Artikel in HD ablichte und in der Artikelbeschreibung wirklich jedes Detail erwähne (Kaufdatum, Laufzeit, wie oft eingeschaltet usw) dann habe ich doch alles erfüllt. Es steht ja nicht umsonst dran (siehe Artikelbeschreibung). Also liebes ebay-Team, ich wäre sehr erfreut über eine genaue Definition und Ausmistung dieser Kategorie. Sonst werde ich in Zukunft meine gebrauchten aber top-erhaltenen Waren dort einstellen, ganz egal ob dann ein Käufer meint, dass der Artikel gebraucht ist und meint, dass sowas in die Kategorie "gebraucht" gehört. Streng nach Definition jedenfalls ist "Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung) usw.." eine bunte Mischung, in die man fast alles reinsetzen kann, sofern es top-erhaltene Ware ist. 

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@eastwood! schrieb:

Also liebes ebay-Team, ich wäre sehr erfreut über eine genaue Definition und Ausmistung dieser Kategorie. Sonst werde ich in Zukunft meine gebrauchten aber top-erhaltenen Waren dort einstellen, ganz egal ob dann ein Käufer meint, dass der Artikel gebraucht ist und meint, dass sowas in die Kategorie "gebraucht" gehört.


Das hast du doch bereits getan und jetzt Ärger mit dem Käufer.

 

Ich brauche keine Definitionen um zu wissen, daß z.B. eine im Dezember 2012 gekaufte und benutzte Festplatte nicht NEU ist auch nicht NEU: Sonstige. Sie ist schlichtweg GEBRAUCHT !

 

http://www.ebay.de/itm/Samsung-840-Series-MZ-7TD500BW-500-GB-Intern-2-5-Zoll-schwarz-SATA3-/30127301...

 

@Und wie @ karla schon schrieb, tut man sich keinen Gefallen damit Artikelbeschreibungen zu schönen. 

 

Die Bewertungen werden dementsprechend ausfallen und deine Verkäufer-Karriere ist schneller beendet als du NEU sagen kannst.

 

 

 

 

du erwartest von Ebay eine Änderung der Kategorien bzw. "drohst" an deine Artikel ansonsten so einzustellen wie du die Definitionen auslegst.......ja, dann mach das doch.....du mußt letztendlich mit deinen Käufern klären ob du deine Artikel richtig kategorisiert hast........

 

aus der Sicht eines Privatverkäufers kann ich deine Schwierigkeiten nicht wirklich nachvollziehen......wenn man Sachen aus seinem Haushalt verkauft sind die in der Regel gebraucht (egal wie kurz oder selten verwendet) oder allerhöchstens Neu ohne Etikett (weil kürzlich gekauft und absolut unbeschadet geblieben)....

 

in der Regel zeigt die Praxis das man mit Understatement gut fährt......besser als Erwartungen beim Käufern schüren die der Artikel doch nicht erfüllen kann.....

 

ich stelle meine Artikel meist als gebraucht ein und erwähne in der Headline und natürlich in der Beschreibung wenn er z.B. sehr gut erhalten , wie neu oder nur 1-2x benutzt wurde......als neu deklariere ich wenn er noch originalverpackt und relativ kürzlich erworben wurde...

 

wenn ich mir Gedanken über B-Ware etc machen muß hätte ich das Gefühl als Händler unterwegs zu sein......und wenn ich mir deine Sortiment anschaue dann bestätigt sich das für mich......nicht im großen Stil aber so ganz privat schaut für mich anders aus

Wenn ich das recht verstehe will Eastwood Hauptschüler diskriminieren in dem er zeigt, dass er wissenschaftlich falsch zitiert. Demokratie findet er auch nicht gut, dafür aber Muttersprach. Zum Glück vergisst das Intenet nie, da kann man sich ruhig benehmen wie man will.

hier bist Du im Forum gelandet,

auch wenn ich eine andere Meinung als Du vertrete, würde ich Dir raten,

schreibe Ebay bitte direkt an, hier der Link:

http://pages.ebay.de/aboutebay/contact.html

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