22-08-2014 09:39
Die Kategorie "Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung) ist meiner Meinung nach nicht eindeutig definiert. Die Kategorie ist voll mit "oder"-Aufzählungen. Das heißt wenn nur ein einziges Merkmal aus der langen Aufzählung erfüllt ist, kann ich es in dieser Kategorie einstellen. Was mir dabei ins Auge sticht sind 2 Merkmale aus der Kategorie: "Artikel ist „2. Wahl”, B-Ware oder neu" Daraus schließe ich doch, wenn explizit dran steht B-Ware ODER neu, dass dann B-Ware nicht neu sein muss (sonst würde dort "und" stehen nicht "oder). Im Netz habe ich außerdem diverse Definitionen zu "B-Ware" und Artikel "2. Wahl" gefunden.
Zunächst einmal ist die Definition B-Ware anscheinend juristisch nicht eindeutig definiert. Es gibt zwar diverse Urteile die die Gewährleistung bei Händerverkäufen regeln, aber sonst ist alles offen gelassen. Auf verschiedenen Seiten habe ich dies gefunden: "Ein Artikel, der zwar gebraucht aber voll funktionstüchtig und frei von Mängeln ist, würde eher in die Kategorie B-Ware eingeordnet werden." Bedeutet dies, dass wenn ich einen Artikel habe, der gebraucht, aber sehr gut gepflegt ist und auf den ersten Blick von Neuware nicht zu unterscheiden ist, voll funktionsfähig ist und auch noch Verpackung und Zubehär 1A ist und obendrauf noch Restgarantie drauf ist, darf ich dann den Artikel bei "Neu: Sonstige (siehe Artikelzustand)..." einstellen?
Zu B-Ware habe ich im www folgendes gefunden: "Der Begriff „B-Ware“ ist übrigens gesetzlich nicht definiert. Was in diesen Fällen genau geschuldet ist, sollte sich daher aus der weiteren Beschreibung oder Vereinbarung ergeben." Wenn ich also bei meinem Artikel viele Snapshots mache, sogar Benchmarkwerte ablichte aus denen alles hervorgeht beim technischen Gerät... den Artikel in HD ablichte und in der Artikelbeschreibung wirklich jedes Detail erwähne (Kaufdatum, Laufzeit, wie oft eingeschaltet usw) dann habe ich doch alles erfüllt. Es steht ja nicht umsonst dran (siehe Artikelbeschreibung). Also liebes ebay-Team, ich wäre sehr erfreut über eine genaue Definition und Ausmistung dieser Kategorie. Sonst werde ich in Zukunft meine gebrauchten aber top-erhaltenen Waren dort einstellen, ganz egal ob dann ein Käufer meint, dass der Artikel gebraucht ist und meint, dass sowas in die Kategorie "gebraucht" gehört. Streng nach Definition jedenfalls ist "Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung) usw.." eine bunte Mischung, in die man fast alles reinsetzen kann, sofern es top-erhaltene Ware ist.
@eastwood! schrieb:Also liebes ebay-Team, ich wäre sehr erfreut über eine genaue Definition und Ausmistung dieser Kategorie. Sonst werde ich in Zukunft meine gebrauchten aber top-erhaltenen Waren dort einstellen, ganz egal ob dann ein Käufer meint, dass der Artikel gebraucht ist und meint, dass sowas in die Kategorie "gebraucht" gehört.
Das hast du doch bereits getan und jetzt Ärger mit dem Käufer.
Ich brauche keine Definitionen um zu wissen, daß z.B. eine im Dezember 2012 gekaufte und benutzte Festplatte nicht NEU ist auch nicht NEU: Sonstige. Sie ist schlichtweg GEBRAUCHT !
@Und wie @ karla schon schrieb, tut man sich keinen Gefallen damit Artikelbeschreibungen zu schönen.
Die Bewertungen werden dementsprechend ausfallen und deine Verkäufer-Karriere ist schneller beendet als du NEU sagen kannst.
"Eine negative Bewertung lasse ich löschen. Wer nicht liest und die Bilder ignoriert, aber einfach mal bietet um sich später zu beklagen...sowas kann man löschen lassen."



@ eastwood!:
Wie lange willst Du Dich hier eigentlich noch zum Pausenclown machen? 
Ja und auch du hast den gleichen Fehler gemacht wie deine Vorredner. Ich habe es nicht als "Neu" eingestellt. Diese Behauptung kann ich als unverschämt nur zu 100% zurück geben. Ich habe es eingestellt als:
Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung): Neuer, unbenutzter Artikel, ohne Gebrauchsspuren. Die Originalverpackung ist unter Umständen nicht mehr vorhanden oder geöffnet. Artikel ist „2. Wahl”, B-Ware oder neu, unbenutzt, aber mit kleinen Fehlern. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers
Ich weiß nicht ob bei ebay so viele Leute eine Leseschwäche haben. Aber ich möchte mal die Aufmerksamkeit erneut auf die Wörter 2. Wahl oder B-Ware richten. Oder aber auf den Satz "...etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers".
Keine Ahnung warum das bei euch allen hier nicht klappt mit dem Verstehen. Alleine schon die undifferenzierte Unterstellung, ich hätte es in der Kategorie 1 unter "Neu" eingestellt schlägt dem Fass schon den Boden aus. Achja und der Käufer war vollauf zufrieden, ganz nebenbei bemerkt. Er hats wohl verstanden und hat im Gegensatz zu dem anderen Käufer die Beschreibung gelesen. Möglicherweise ist es ja nicht mehr "in" Texte zu lesen. Und fabrikneu habe ich auch nicht so reingeschrieben, sondern "wie fabrikneu". Die Fähigkeit zu differenzieren scheint den meisten Menschen wohl abhanden gekommen zu sein. Sogar das Kaufdatum steht drin!!! Aber wer unverschämt mit H schreibt, von dem darf man nicht allzuviel erwarten.
@catdog64 Stimmt. Gebraucht ist nicht neu. Aber gebraucht kann auch B-Ware oder 2. Wahl sein. Zum Glück steht es bei ebay in der besagten Kategorie so drin. Daher ist die Kategorie für mich genau richtig. Ich wiederhole die Kategorie nochmal für dich. Möglicherweise kapierst du es dann mal. Natürlich wirst du dich an den Worten aufgeilen, die dir entgegen kommen. Aber dies ist eine Oder-Aufzählung. Ich hoffe ich muss dir das nicht erklären....
Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung): Neuer, unbenutzter Artikel, ohne Gebrauchsspuren. Die Originalverpackung ist unter Umständen nicht mehr vorhanden oder geöffnet. Artikel ist !!!!!„2. Wahl”, B-Ware oder neu!!!! , unbenutzt, aber mit kleinen Fehlern. Weitere Einzelheiten, z. B. !!!!!genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers!!!!!!!
@baziSchreib nicht weiter. Ich hab schon mit vielen Leuten wie dir diskutiert. Auch gern genommen: "Ich habs am Handy getippt und daher der Rechtschreibfehler". Natürlich kommst du nun damit, dass das ein Vertipper war. War mir schon sonnenklar, als ich den Fehler gesehen habe, dass du dich damit rechtfertigen wirst. Aber versuch es nicht weiter. Wenn jemand "Energie" aufwendet und da ein H reinhaut, dann macht er es mit Absicht. Deine Ausflüchte helfen dir nicht. Es ist eben so ein ganz typischer Fehler von so Leuten die man genau in eine bestimmte Schublade stecken kann.
Und dein Versuch mir die Haarspalterei anzudichten war auch vorhersehbar. Da gibt es nur einen Unterschied. Das mit der EU ist belanglos. Es ist ein uralter kopierter Text. Er sagt nichts über mich aus, noch habe ich behauptet Jurist zu sein. Dass es sich dabei nicht um ein "EU-Gesetz" handelt, sollte allein schon deshalb klar sein, weil ich den BGB-Paragraphen dazu geschrieben habe. Also im Endeffekt wirklich Haarspalterei. Dein H jedoch sagt sehr viel mehr aus. Es hat was zu tun mit den Grundlagen unserer Sprache. Meine Argumentation geht in die Richtung, dass jemand der nicht mal die einfachsten Wörter beherrscht auch Probleme damit haben wird, komplexere Texte zu verstehen. Du hast das leider bewiesen. Deine ständige Wiederholungen, dass neu eben neu ist und nicht gebraucht sind ebenso belanglos wie engstirnig. Du liest nicht was ich darauf schreibe, du wiederholst nur deine eigene Soße permanent. So wird das nix. Daher hat das mit dir überhaupt keinen Sinn. Dir fehlt ganz einfach die Fähigkeit auf meinem Niveau zu diskutieren. Auch dein letzter Post ist sinnentleert. Eine textliche Wüste ohne Inhalte. Einfach nur schrecklich leer und off-topic.
Da du noch nicht mal mehr Versuche machst, aufs Thema zurück zu kommen, gehe ich davon aus, dass du nur hier bist um zu trollen. Möglicherweise hast du meine Argumentation sogar eingesehen oder du spürst instinktiv womöglich sogar, dass irgendwo in meiner Argumentation ein Funken Wahrheit steckt. Du hast ja selbst beachtlicherweise sogar einiges zugegeben:
"Ebay gibt unter NEU leider sehr schwammige Erklärungen und Beispiele an, daher soll man als Verkäufer in seine AB ja einen genauen Zustand seines Artikels schreiben und genau da schreibst du:" -->
Joa. Diese schwammigen Erklärungen sind aber nicht unter "Neu" sondern unter: "Neu: Sonstige (SIEHE ARTIKELBESCHREIBUNG)...B-Ware oder neu...2.Wahl...genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers".
Du hast aber immerhin zugegeben, dass da schwammige Formulierungen drin sind. Das ist doch mal ein Schritt in die richtige Richtung. Du schreibst sogar, dass dann die Artikelbeschreibung sehr genau sein muss. Und meine Artikelbeschreibung war bei der SSD wirklich extrem präzise. Kaufdatum, wie oft eingeschaltet, Laufzeit in Minuten! Und vieles mehr...genauer geht nicht!!!
Fazit: Ohne es zu wollen, hast du mir schon Recht gegeben. Vielleicht nicht beim nexus7 (da ist der Käufer ja extrem zufrieden, also ist es Wurst). Aber bei der ssd hast du nicht über meine Artikelbeschreibung gemeckert. Wie denn auch, steht ja wirklich jeder Pups drin. Demnach sind wir uns einig. Der Käufer hätte die AB lesen müssen. Er hätte wenigstens die Bilder der Benchmarks durchschauen können. Vor dem Amtsgericht wird der Richter im schlimmsten Fall also festhalten, dass man über die Kategorie streiten kann, aber die Artikelbeschreibung überhaupt keine Lücken und Interpretationsspielräume lässt. Auch die Bilder sind sehr aussagekräftig. Auf gut deutsch: Meinetwegen ein Unentschieden bei der Kategorie, klarer Sieg für mich bei der AB und bei den Bildern.
du erwartest von Ebay eine Änderung der Kategorien bzw. "drohst" an deine Artikel ansonsten so einzustellen wie du die Definitionen auslegst.......ja, dann mach das doch.....du mußt letztendlich mit deinen Käufern klären ob du deine Artikel richtig kategorisiert hast........
aus der Sicht eines Privatverkäufers kann ich deine Schwierigkeiten nicht wirklich nachvollziehen......wenn man Sachen aus seinem Haushalt verkauft sind die in der Regel gebraucht (egal wie kurz oder selten verwendet) oder allerhöchstens Neu ohne Etikett (weil kürzlich gekauft und absolut unbeschadet geblieben)....
in der Regel zeigt die Praxis das man mit Understatement gut fährt......besser als Erwartungen beim Käufern schüren die der Artikel doch nicht erfüllen kann.....
ich stelle meine Artikel meist als gebraucht ein und erwähne in der Headline und natürlich in der Beschreibung wenn er z.B. sehr gut erhalten , wie neu oder nur 1-2x benutzt wurde......als neu deklariere ich wenn er noch originalverpackt und relativ kürzlich erworben wurde...
wenn ich mir Gedanken über B-Ware etc machen muß hätte ich das Gefühl als Händler unterwegs zu sein......und wenn ich mir deine Sortiment anschaue dann bestätigt sich das für mich......nicht im großen Stil aber so ganz privat schaut für mich anders aus
Selbstgemachte Bilder ?
Und das neue EU Recht ist auch toll.
Bleib mal beim Thema. Ich habe eine Auktion geschildert, bei der ALLE Bilder selbst geschossen wurden. ALLE! Die 2 Auktionen die du rausgepickt hast...damit gab es überhaupt gar keine Probleme. Du spaltest also Haare. Bei der zweiten Auktion war nur das Hauptbild ein Originalbild, der Rest auch selbstgeschossene Bilder. Bei der Receiver-Auktion weiß ich nicht mal mehr, ob mir das Bild nicht von ebay angeboten wurde. Diese Funktion gab es mal. Und wenn wir hier schon beim Haarespalten sind, NEIN...man muss überhaupt gar keine Bilder reinstellen. Das ist keine Pflicht. Gab zumindestens früher die Möglichkeit bilderlose Auktionen reinzustellen. Ganz abgesehen davon versende ich jedem der anfragt HD-Bilder auf Wunsch.
Und wie kleinkariert du dich am EU-Recht aufhängst unglaubliche Sesselpupserei. JAAA Mr. Alleswisser. Es gibt nur ein neues (inzwischen paar Jahre altes), reformiertes Schuldrecht, welches in Deutschland beschlossen wurde, da man eine EU-Richtlinie befolgen musste. Daher habe ich allerdings den BGB-Paragrafen reingeschrieben zum Nachlesen. Wie man vielleicht weiß, ist der BGB das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch.
So oder so, das was da steht ist gültig. Ich bin Privatverkäufer und schließe bei allen meinen Auktionen die Gewährleistung aus. Eine kleine Ungenauigkeit in dieser Passage wird diesen Gewährleistungsausschluß nicht unwirksam machen. Es würde wenn dann ohnehin nur mir schaden, nicht dem Käufer. Aber danke für deine Sorgen, die du um mich machst. Es ist und bleibt dennoch eine Lapalie und Haarspalterei. Wüden Leute wie du die Welt regieren, ebay wäre schon längst pleite, da nach deiner Definition ohnehin 95% der Auktionen ungültig wären.
hier bist Du im Forum gelandet,
auch wenn ich eine andere Meinung als Du vertrete, würde ich Dir raten,
schreibe Ebay bitte direkt an, hier der Link:
Das wurde schon geklärt. Wenn du dir mal meine Auktionen ansehen würdest, würdest du sehen, dass dort der exakte Paragraph vermerkt ist. Es handelt sich dabei um das BGB, also das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch. Die Formulierung "gemäß EU-Recht usw" ist natürlich schwammig. Jedoch wurde der deutsche Paragraph angegeben. Somit sollte dann doch klar sein, dass deutsches Recht gilt und man nur gemäß einer EU-Richtlinie dieses Gesetzes in Deutschland erlassen hat. Das ist doch also Haarspalterei. Wen interessiert es? Nettes Detail vielleicht, hat hier aber nichts zu suchen. Das hier ist keine Jurathek. Ich wollte eigentlich nur wissen, wie ebay zu seinen verwirrenden Artikelmerkmalen gekommen ist und ob die User es nicht auch besser fänden, wenn man die Kategorien etwas entschlacken würde.
Fakt ist, die Artikelmerkmale sind derart breit gefächert, dass sich jeder das rauspickt was ihm gerade am meisten entgegen kommt. Leider lesen die Leute nicht genau genug und verwechseln diese "Oder"-Aufzählung mit einer "Und"-Aufzählung. Allerdings kann die Kategorie "Neu: Sonstige usw usw" niemals alle Punkte gleichzeitig erfüllen. Somit gilt, ist nur ein Punkt dieser Aufzhählung erfüllt, nur ein einziger Punkt, dann darf man diese Kategorie auswählen. Von der Logik her macht es anders herum (alle Punkte müssen erfüllt sein) keinen Sinn.
@catdog64
Ich mache mir doch gar keine eigenen Regeln, ich befolge die Regeln von ebay. Ich weiß du wirst es ignorieren, weil es nicht in dein Weltbild passt, aber wenn es sein muss, gehen wir es nochmal durch. (ganz abgesehen davon, dass die Käufer bisher mit der Ware so zufrieden waren, dass sie es spätestens nach dem Kauf genauso sehen wie ich). Also: Es gibt die Kategorie "Neu" (ohne irgendwelchen SchnickSchnack), da hab ichs nicht reingestellt. Wäre ja auch wirklich falsch! Da sind wir uns einig. Es gibt aber noch so eine Kategorie. Da fragt man sich als normal denkender Mensch (manche wollen nicht denken ich weiß)...ja da denkt man sich: hmmm wieso gibt es diese Kategorie eigentlich?
Schauen wir doch mal rein was für einden bunten Blumenstrauß diese Kategorie für uns bereit hält. Eine Aufzählung von vielen vielen Dingen. Kommen da womöglich Artikel rein, die nicht neu aber neuwertig sind? Also Sachen die man gar nicht von fabrikneuen Sachen unterscheiden kann, aber nicht eben nicht neu sind und daher nicht in die Kategorie 1 reingehören? Hmm ja, manche Details lassen sehr darauf schließen:
1) Zunächst einmal weist Kategorie 2 in Klammern erst mal drauf hin, dass man die Artikelbeschreibung lesen soll! Das heißt da sind die Artikel, die eben nicht fabrikneu sind und wo man ein wenig gucken muss was man kriegt. Jeder normal denkende Mensch würde hier die Artikelbeschreibung lesen.
2) Artikel ist „2. Wahl”, B-Ware oder neu:
ui ui ui Was haben wir denn hier? 2. Wahl soso. Und B-Ware ODER neu. Allein schon daraus kann ein normal denkender Mensch ableiten, dass B-Ware nicht neu sein muss! Sonst stünde da doch "B-Ware und neu". Oder es stünde dort "neue B-Ware". Aber anscheinend ist das so ein Widerspruch, dass ebay schreibt: "B-Ware ODER neu". Das ODER neu lässt keinen anderen Spielraum zu. Der Artikel muss nicht neu sein, er kann auch B-Ware sein.
ICH WÜRDE DICH CATDOG64 DAHER SEHR DARUM BITTEN NICHT DEINE EIGENEN REGELN HIER UNDISKUTIERT ZUM HEILIGTUM ZU ERHEBEN. Äußer dich erst mal zu "B-Ware oder neu". Was geht dir durch den Kopf, wenn du sowas liest? Oder denkst du nicht über sowas nach?
(es gibt noch Punkt 3 und 4 aber ich will niemanden überlasten)
@catdog64
Das ist ja wohl die dü***** Begründung die ich je gelesen habe. Du sagst selbst, dass die Käufer die Artikelbeschreibung nicht lesen? Ja...dann ist es doch nicht meine Schuld, wenn sie nicht das kriegen was sie sich erträumt haben (aber was real nicht angeboten war). Ich glaube dein Gerechtigkeitsempfinden ist extrem gestört und einseitig.
Und wie definierst du B-Ware und 2. Wahl? ebay definiert es ganz einfach. "B-Ware oder neu". Daraus ergibt sich schon, dass B-Ware nicht neu sein muss. Sonst stünde da neue B-Ware oder B-Ware und neuwertig oder Ähnliches. Ich finde es spannend, dass du auf dieses Argument mit keinem Wort eingehst. Daraus schließe ich, dass du kein Gegenargument hast. Das bedeutet wiederum, dass ich im Recht bin. Du kannst natürlich das Gegenteil behaupten. Aber bisher hast du dein Gegenargument nie begründet. Du behauptest es einfach nur. Das ist extrem dünn und überzeugt mich keinen Meter.
Eine Definition gibt es hier:
http://www.pcwelt.de/tipps/Online-Shopping-B-Ware-Gebraucht-aber-oft-so-gut-wie-neu-3335143.html
Bei B-Ware kann es sich allerdings auch um wiederaufbereitete („refurbished“) Artikel handeln. Die waren bereits im Einsatz und gingen beispielsweise wegen eines Defekts an den Hersteller zurück. Während der Kunde ein Austauschgerät erhielt, wurde das defekte Produkt repariert, um danach erneut in den Handel zu kommen. Auch Notebooks aus Leasing-Verträgen, die !!!einige Monate!!! im Einsatz waren, gelangen so wieder in den Verkauf.
--> B-Ware bedeutet also sogar auch, dass die Geräte im Einsatz waren (einige Monate) kaputt gingen und repariert wurden. Meine SSD war einige Monate im Einsatz, ging nicht kaputt, wurde deshalb natürlich nicht repariert. Somit ist mein Produkt per Definition sogar besser als B-Ware.
PC WELT empfiehlt, B-Ware-Angebote genau unter die Lupe zu nehmen und nachzufragen, falls der Versender den Zustand nicht ohnehin genau beschreibt.
--> Ich habe es sehr genau beschrieben. Und als B-Ware war es gekennzeichnet über die Artikelbeschreibung. In der Kategorie steht sogar explizit dran (siehe Artikelbeschreibung).
Er kann mir jedenfalls nicht das Profil kaputt machen. Er weigert sich ja zu zahlen. Zuvor hat er zugegeben rein gar nichts in meiner Auktion gelesen zu haben. Die Definitionen und vor allem meine präzise Artikelbeschreibung machen den Kauf gültig. Es besteht ein rechtlich einwandfreier Kaufvertrag, den der Käufer nicht einhalten will.
Der größte Onlinehändler definiert es folgendermaßen:
B-Ware & 2. Wahl (erneuert): Produkt wurde fachmännisch überholt und ist absolut funktionstüchtig. Es wurde inspiziert, gesäubert und repariert, um den Vorgaben des Herstellers zu genügen. Äußere Plastikfolie kann fehlen, Originalverpackung ansonsten intakt. Die Konditionen der vom Hersteller oder der Fachwerkstatt ausgestellten Garantie, soweit noch gültig, sollten in der Artikelbeschreibung explizit aufgeführt werden.
Das trifft bei mir zu. Mein Artikel ist sogar besser, da es nie kaputt war. Musste somit auch nicht repariert werden. Gesäubert etc wurde es auch nicht, da es ja im 1A-Zustand ist. Gleiches gilt für Verpackung, CD und Broschüre. Wie dem auch sei. Der größte Onlinehändler der Welt bezeichnet dies als 2.Wahl/B-Ware. Wenn etwas repariert, gesäubert oder überholt wurde, muss es per Definition in Gebrauch gewesen sein. Möglicherweise sogar eine lange Zeit!
@ karla*14
Erfahrungen sind natürlich relativ. Jeder macht andere Erfahrungen. Daher kann man das nicht mal so als objektiv richtig hinstellen. Man muss schon den genauen Text lesen bei "Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschriebung), B-Ware, 2.Wahl usw usw
Und nein tut mir leid. Für Lesefaule bin ich nicht zuständig. Ein Käufer der ein Gebot abgibt sollte sich schon im Klaren sein, wofür er da mitbietet. Wir sind alle erwachsene Menschen oder zumindestens sind wir geschäftsfahig. Bei der besagten Auktion habe ich sogar mehrere Bilder gepostet, (wenn man sich die Mühe gemacht hätte einen Blick drauf zu werfen) man sofort gesehen hätte, um was für einen Artikel es sich hier handelt. Meine Erfahrung lehrt mir hier (siehe meine nexus7 Auktion), dass die meisten Menschen die Beschreibungen lesen und dann genau wissen, was ich verkaufe. Und warum soll ich die Arbeit haben, nur weil ein paar Lesefaule auf alles blind bieten und deren Gehirn erst später anfängt zu arbeiten? Kostet ja alles Zeit das wieder reinzustellen, vorher zu stornieren...und wenn man den Artikel schon losgeschickt hat, wer trägt dann das Porto? Ne sorry, ich bleib dabei, wer was ersteigert sollte es vorher lesen. Wir sind hier nicht im Kindergarten. Die Gebote sind rechtlich bindend. Manche betrachten das hier wohl als Spielplatz für ihre laschen Verhaltensweisen.
Und tut mir leid. Ich habe nicht den Eindruck, dass die Leute die hier geantwortet haben wissen, wovon sie reden. Da werden nur Meinungen zum Ausdruck gebracht. Die Definitionen werden nicht beachtet und überlesen. Man geht auch nicht darauf ein, was ebay beim Artikelzustand so alles zulässt. Selbst hier nicht, wo es als Problemfall besprochen wird und ich es zig mal zitiert habe. B-Ware, 2. Wahl sind Merkmale, die bei der Kategorie mit dran stehen...nicht ohne Grund. Hier tun die Leute so (so wie der Käufer der bei mir Ärger macht), als hätte ich es bei Kategorie 1 "Neu" eingestellt. Man ignoriert, man wuselt, man behauptet, man liest nicht, man bietet blind.
Man sollte ebay mal darauf hinweisen, dass diese Wundertüten-Kategorie "Neu: Sonstige..." etwas ist, was man genauer definieren sollte. Sonst projeziert jeder Verkäufer und Käufer alles hinein was er sich erträumt und ausmalt. Aber sogar mein ärgster Feind hier hat zugegeben, dass diese Kategorie schwammig ist. Das ist ein wichtiger Schritt wie ich finde. Und das sollte man nicht einfach ignorieren und weiter seine Meinung oder seine Erwartungen aufzählen und so tun als wäre es ein Gesetz. Ich halte mich an das was drin steht, es steht B-Ware und 2. Wahl auch da drin!
@karla*14
Erfahrenen Ebayer? Du hast 0 Auktionen?!
Und danke, dass du zugibst, dass die Artikelkategorisierung schwammig ist. Mehr wollte ich eigentlich nicht.
Aber nun verrennst du dich so wie die anderen auch. Zunächst einmal hat mein Artikel keine Schrammen und ist auch nicht repariert worden, ist demnach sogar besser!
Zweitens Erfahrungen hin oder her. Es gibt Definitionen für B-Ware und Artikel 2. Wahl. Diese habe ich schon gepostet, du gehst nicht darauf ein. Du spulst nur deine Vorstellung herunter. Muss deine Vorstellung stimmen? Nein! Definitionen aus dem www von angesehenen Seiten sprechen eine andere Sprache:
Eine Definition gibt es hier:
http://www.pcwelt.de/tipps/Online-Shopping-B-Ware-Gebraucht-aber-oft-so-gut-wie-neu-3335143.html
Bei B-Ware kann es sich allerdings auch um wiederaufbereitete („refurbished“) Artikel handeln. Die WAREN BEREITS IM EINSATZ und gingen beispielsweise wegen eines Defekts an den Hersteller zurück. Während der Kunde ein Austauschgerät erhielt, wurde das defekte Produkt repariert, um danach ERNEUT IN DEN HANDEL zu kommen. Auch Notebooks aus Leasing-Verträgen, die !!!EINIGE MONATE!!! im Einsatz waren, gelangen so wieder in den Verkauf.
--> B-Ware bedeutet also sogar auch, dass die Geräte im Einsatz waren (einige Monate hört hört) kaputt gingen und repariert wurden. Meine SSD war einige Monate im Einsatz, ging nicht kaputt, wurde deshalb natürlich nicht repariert. Somit ist mein Produkt per Definition sogar besser als B-Ware. Hat der Logik nach ein Anrecht in dieser Kategorie zu stehen. Ganz abgesehen davon steht in der Artikelkategorisierung auch dick dran, man solle die Artikelbeschreibung lesen. Ich habe niemanden getäuscht, da steht wirklich ALLES drin.
PC WELT empfiehlt, B-Ware-Angebote genau unter die Lupe zu nehmen und nachzufragen, FALLS der Versender den Zustand NICHT OHNEHIN GENAU BESCHREIBT (was ich tat und immer tue)
"@karla*14
Erfahrenen Ebayer? Du hast 0 Auktionen?!" 


http://community.ebay.de/topic/Ebay-Caf%C3%A9/Ist-Ein-Foren/1900037140?start=0
@Anonymous
Ich kann demnach nicht gänzlich beurteilen, ob ihr erfahren seid. Ich bin übrigens auch erfahren und hatte bis dato mit sowas nie Probleme. Ich gehöre sogar zu den Usern, die einen anderen Nicknamen bekommen haben, weil ebay USA und ebay Deutschland zusammen gelegt wurden. Wann war das? Vor 10 Jahren?
@karla*14
Achja komm. Bei mir gabs in den letzten Jahren auch noch nie Probleme, ich bin top bewertet. Nur weil ein Hansel bei mir jetzt aufmuckt nur weil er keinen Bock zum Lesen hat, versuchst du hier aufzutrumpfen. Ja karla*14, gib mir bitte keine tipps! Du machst auf mich keinen guten Eindruck. Du versuchst hier autoritär einen auf dicke Hose zu machen. Und wenn schon?! Bis auf eine Ausnahme stehe ich auch mit weißer Weste dar. Also sind wir wenn du wirklich so gut dastehst, auf Augenhöhe.
Außerdem sind mir Leute suspekt, die nicht am Argument diskutieren, sondern ihre "Erfahrung" in die Waagschale werfen müssen. Ja, interessiert mich nicht! Deine Erfahrung zählt rein gar nichts, wenn du meinem Argument nicht begegnen kannst. Ich bin sachlich, du bist autoritär...und meine Lebenserfahrung sagt mir, dass Leute die so wie du jetzt daher kommen im Kern nichts drauf haben, sonst müssten sie nicht mit ihren Orden angeben. Sie würden mich dann mit Argumenten überzeugen wenn sie wirklich was drauf hätten. Aber da du keine Argumente hast (ja es ist so, sieh es einfach mal ein!), zählst du für mich nicht.
@karla*14
Im Gegensatz zu dir (und deinen Mitstreitern für das Unrecht) habe ich einige Zitate und Belege geliefert, die meine Position stärken (zu B-Waren und 2. Wahl-Artikeln.. ich werde das nicht wiederholen, da kommt eh nix von euch, weil ihr einfach keine Gegenargumente habt, bestenfalls Behauptungen und Gefühlseinschätzungen).
Im Gegensatz zu mir jedenfalls hast dich lediglich aufgespielt als die Super Ebayerin und hast wohl erwartet, dass ich vor dir im Staub kriechen werde. Nun du hast dich geschnitten. Und nun schweig bitte wenn du nichts Sachliches beizutragen hast. Deine Selbstdarstellung ist off-topic, belegt rein gar nix und ist obendrein noch extrem peinlich. Meine Argumente und Quellen sind weiter oben nachlesbar. Wer darauf keine Antwort weiß soll mal mit sich selbst ins Gericht gehen oder mir einfach zustimmen. Das Argument zählt, sonst nichts. Keine pi mal Daumen Meinungen und auch nicht die Dauer der ebay Mitgliedschaft, einzig und allein das Argument! Wir leben hier ja nicht im Voodoo-Land, sondern im aufgeklärten Europa.