Kauf abgebroche - Kaufvertrag noch gültig
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04-01-2020 00:03
Guten Tag,
habe ein Artikel in Ebay und auf einer anderen Platform zum verkauf angeboten. Der Artikel wurde verkauft und ich habe vergessen diesen auf Ebay zu entfernen.
Dort wurde der Artikel ebenfalls gekauft.
Der Ebay-Käufer hat zuerst auf den Kauf bestanden und mit rechtlichen Folgen gedroht.
Habe versucht das zu klären und den kauf abgebrochen.
Anfangs wollte der Ebay-Käufer weiterhin die Ware haben, paar Minuten später bekam ich aber die Email, dass der Kauf abgebrochen wurde. Wenn ich auf Ebay zum Artikel gehe steht dort auch, dass der Kauf abgebrochen wurde.
Nun hab ich jedoch die Angst, dass der Käufer rechtliche Schritte einleitet und die Ware möchte, obwohl sie bereits jemand anderes hat.
Ich würde nun gerne wissen, ob der Kaufvertrag noch gültig ist, obwohl der Kauf augebrochen wurde und ob ich mit rechtlingen Folgen warten muss.
Mit freundlichen Grüßen und danke für die Antworten.
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@keen-85 schrieb:Guten Tag,
habe ein Artikel in Ebay und auf einer anderen Platform zum verkauf angeboten. Der Artikel wurde verkauft und ich habe vergessen diesen auf Ebay zu entfernen.
Dort wurde der Artikel ebenfalls gekauft.
Der Ebay-Käufer hat zuerst auf den Kauf bestanden und mit rechtlichen Folgen gedroht.
Habe versucht das zu klären und den kauf abgebrochen.
Anfangs wollte der Ebay-Käufer weiterhin die Ware haben, paar Minuten später bekam ich aber die Email, dass der Kauf abgebrochen wurde. Wenn ich auf Ebay zum Artikel gehe steht dort auch, dass der Kauf abgebrochen wurde.
Nun hab ich jedoch die Angst, dass der Käufer rechtliche Schritte einleitet und die Ware möchte, obwohl sie bereits jemand anderes hat.
Ich würde nun gerne wissen, ob der Kaufvertrag noch gültig ist, obwohl der Kauf augebrochen wurde und ob ich mit rechtlingen Folgen warten muss.
Mit freundlichen Grüßen und danke für die Antworten.
Hallo @keen-85
Sollte der Käufer dich auf Erfüllung oder auf Schadensersatz verklagen wollen, müsstest du halt abwarten, wie das Gericht sein Vorgehen und die angebliche Zustimmung zum Abbruch bewertet.
Das kommt womöglich auch darauf an, wie der Käufer das alles darlegt und wie korrekt er vorgeht.
Hier kann dir bestimmt keiner sagen, wie es weitergehen wird.
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@keen-85 schrieb:Guten Tag,
habe ein Artikel in Ebay und auf einer anderen Platform zum verkauf angeboten. Der Artikel wurde verkauft und ich habe vergessen diesen auf Ebay zu entfernen.
Dort wurde der Artikel ebenfalls gekauft.
Der Ebay-Käufer hat zuerst auf den Kauf bestanden und mit rechtlichen Folgen gedroht.
Habe versucht das zu klären und den kauf abgebrochen.
Anfangs wollte der Ebay-Käufer weiterhin die Ware haben, paar Minuten später bekam ich aber die Email, dass der Kauf abgebrochen wurde. Wenn ich auf Ebay zum Artikel gehe steht dort auch, dass der Kauf abgebrochen wurde.
Nun hab ich jedoch die Angst, dass der Käufer rechtliche Schritte einleitet und die Ware möchte, obwohl sie bereits jemand anderes hat.
Ich würde nun gerne wissen, ob der Kaufvertrag noch gültig ist, obwohl der Kauf augebrochen wurde und ob ich mit rechtlingen Folgen warten muss.
Mit freundlichen Grüßen und danke für die Antworten.
natürlich ist der Kaufvertrag noch gültig - wie kommst Du auf die Idee das der Kaufabbruch diesen aushebelt?
Der Abbruch dient nur der Gebührenkorrektur und "löscht" keinen bestehenden Vertrag - wenn der K. es darauf anlegt wirst Du unangenehme Post erhalten!
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Wenn Du beweisen kannst, dass der Käufer dem Abbruch zugestimmt hat bist Du aus dem Schneider. Aus Deinem Eingangsthreat geht das jedoch nicht hervor. Die Mitteilung von ebay über den Abbruch resultiert daraus, dass Du nach Deinen eigenen Worten den Kauf abgebrochen hast.
Wenn das so stimmt, hast Du ein Probem, wenn der Käufer die Ware weiterhin möchte. Das mußt Du dann mit dem Käufer klarbekommen und ansonsten hoffen, dass er Dich nicht verklagt. Das tun allerdings vermutlich die wenigsten Käufer, aber das hängt auch damit zusammen um was es bei dem Kauf ging, welcher Wert dahintersteckt und wie wichtig dem Käufer denau dieser Kauf ist.
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Kommt es bei einer eBay-Internetauktion zu einem bindenden Vertragsschluss?
Ja, bei einer Auktion über eBay kommt es zu einem wirksamen Vertragsschluss. In der Regel handelt es sich hierbei um einen Kaufvertrag, wenn Ware erworben wurde. Ist eine Dienstleistung oder eine Handwerkerleistung ersteigert worden, so kommt ein Dienstvertrag oder ein Werkvertrag zustande.
Diese Verträge sind bindend, und müssen von beiden Vertragsparteien eingehalten werden. So ist der Versteigerer dazu verpflichtet, die Ware zu übergeben, der Ersteigerer dagegen ist dazu verpflichtet, die Ware zu bezahlen.
darfst gerne ein wenig lesen!
https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/ebay-internetauktion/
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@keen-85 schrieb:Guten Tag,
habe ein Artikel in Ebay und auf einer anderen Platform zum verkauf angeboten. Der Artikel wurde verkauft und ich habe vergessen diesen auf Ebay zu entfernen.
Dort wurde der Artikel ebenfalls gekauft.
Der Ebay-Käufer hat zuerst auf den Kauf bestanden und mit rechtlichen Folgen gedroht.
Habe versucht das zu klären und den kauf abgebrochen.
Anfangs wollte der Ebay-Käufer weiterhin die Ware haben, paar Minuten später bekam ich aber die Email, dass der Kauf abgebrochen wurde. Wenn ich auf Ebay zum Artikel gehe steht dort auch, dass der Kauf abgebrochen wurde.
Nun hab ich jedoch die Angst, dass der Käufer rechtliche Schritte einleitet und die Ware möchte, obwohl sie bereits jemand anderes hat.
Ich würde nun gerne wissen, ob der Kaufvertrag noch gültig ist, obwohl der Kauf augebrochen wurde und ob ich mit rechtlingen Folgen warten muss.
Mit freundlichen Grüßen und danke für die Antworten.
Nabend @keen-85
Oh ja...der Kaufvetrag steht und ist auch einklagbar!
Geht garnicht, was du da gemacht hast!
Nun musst du mit den Folgen klar kommen!
Eine Verkaufsplattform ist kein Spielplatz!