20-03-2015 19:12
Kommt es vor, daß Käufer schreiben, sie hätten keine Ware erhalten, um das Geld zurück zu bekommen?
Ich habe an diesem Tag zwei Päckchen verschickt (bin leider nicht so erfahren und habe mir vom Postverkäufer ein Päckchen aufschwatzen lassen) und nun wird von einem behauptet, es wäre nicht angekommen? Unsere Poststelle ist auch sehr zuverlässig.
du ignorierst deine eigenen Angaben in der AB
kafka10_0 und wie wurde bezahlt ? Mit PayPal ? Das ist der neueste " Sport " auf Ebay . Päckchen , keine Sendungsverfolgung möglich , und PayPal Zahlung ist für einige " liebe , nette Käufer " ein wahres Paradies .
Also , PayPal rausnehmen als Zahlungsmethode für deine Kunden und immer eine Versandart wählen die man verfolgen kann !
Wenn du eins von diesen beiden als Päckchen verschickt hast darfst du aus eigener Tasche ersetzen.
In beiden Fällen hast du den Versand als DHL Paket angegeben, bist du davon abgewichen hast du jetzt ein Problem.
@kafka10_0 schrieb:Kommt es vor, daß Käufer schreiben, sie hätten keine Ware erhalten, um das Geld zurück zu bekommen?
Ich habe an diesem Tag zwei Päckchen verschickt (bin leider nicht so erfahren und habe mir vom Postverkäufer ein Päckchen aufschwatzen lassen) und nun wird von einem behauptet, es wäre nicht angekommen? Unsere Poststelle ist auch sehr zuverlässig.
Welche Versandarten wurden von Dir angegeben und waren somit Vertragsbestandteil, Artikelnummer(n)?
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Das kommt öffter vor.
Darum versende ich grunsätzlich nur mit Sendugsnummer.
Gruß
@kafka10_0 schrieb:Kommt es vor, daß Käufer schreiben, sie hätten keine Ware erhalten, um das Geld zurück zu bekommen?
Ich habe an diesem Tag zwei Päckchen verschickt (bin leider nicht so erfahren und habe mir vom Postverkäufer ein Päckchen aufschwatzen lassen) und nun wird von einem behauptet, es wäre nicht angekommen? Unsere Poststelle ist auch sehr zuverlässig.
Ja,das kommt leider vor,Päckchenversand hat keine sendungsverfolgung da hast du leider das nachsehen,
Hoppla da will bestimmt einer kostenlos einkaufen.
Wenn Versand unversichert vereinbart und Käufer Überwiesen hatt kann bei unnachggiebigkeit die Rote kommen.
Ich würde nicht erstatten.
Hatt er mit Pay Pal bezahlt biste Nese.
Käufer gleich auf Sperrliste nehmen.
Nenn mal den Ebay Namen. das darfst du.
"Wenn Versand unversichert vereinbart und Käufer Überwiesen hatt kann bei unnachggiebigkeit die Rote kommen.
Ich würde nicht erstatten."
Was gibst Du denn (wieder mal) für abstruse Ratschläge?!? 
TE hat DHL-Paket angeboten, aber als DHL-Päckchen verschickt!
Natürlich muss er erstatten, wenn der hoffentlich eingeleitete Nachforschungsauftrag nichts ergibt.
Mannomann! 
Hallo, du kanst auch mit Hermes versenden.
Das Hermes Päckchen ist versichert bis 50,00€
Das Hermes Paket ist versichert bis 500,00€
Und du bekommst bei beiden eine Sendungsnummer, Gruß.
ja es kommt bei eBay häufig vor, das manche Käufer das Verschwinden von Päckchen (bei PP Zahlung oder wenn Paketversand mit 4 € angegeben wird) schon beim bieten mit einkalkulieren.
Wenn du einen Hermes-Shop in der Nähe hast,
kannst du da MINDESTENS genauso günstig
mit Haftung und Sendungsnummer verschicken,
wie ein DHL-Päckchen...
Ich versende NIE als DHL-Päckchen.
wenn man den Versand per Paket anbietet (im allgemeinen mit Sendungsnummer / Haftung durch das Versandunternehmen bei Verlust + Beschädigung), der Käufer zahlt dementsprechend, und dann per Päckchen oder wie auch immer ohne Nachweis / Haftung verschickt, muß man sich nicht wundern, wenn der Käufer sich ärgert und einen nichterhaltenen Artikel meldet, wenn man ohne weitere Info "minderwertig" versendet - ob es so ist oder nicht, kann man schlecht beweisen, auch ein Nachforschungsantrag wird keine Aufschluß darüber geben
bedeutet: man verschickt so, wie im Angebot angegeben und wie vom Käufer bezahlt wurde, unabhängig davon, was einem bei der Post erzählt wird
sollte es wirklich mal passieren, daß man irrtümlich falsch versendet (mir auch schonmal passiert, als zu zweit die Sendungen verpackt wurden) und es dann einem siedendheiß auffällt, wenn man die Käufer kontaktiert und nochmal alles abgleicht, wird selbstverständlich auch der Käufer dementsprechend informiert und zum einen selbstverständlich die Rückzahlung der zuviel gezahlten VSK avisiert bzw. auch mitgeteilt - wenn es ggf. auch "schwer" fällt - daß man im Falle eines Sendungsverlustes haftet ... im allgemeinen kommen die Artikel dann auch an