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Kunde hat ausversehen zwei anstatt eines Artikel gekauft. Danke im vorraus

Kann man einen Artikel aus der Rechnung (Verkaufsmanager Pro) Stornieren?

 

Danke im vorraus

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Antworten (8)

P.S.

Du solltest dazu dem K mitteilen dass du für den zweiten Artikel einen Transaktionsabbruch einleiten wirst, diesem muss er zustimmen damit dir die Verkaufsprovision wieder gutgeschrieben wird.

schau mal hier rein 😉

 

http://www.haendlerbund.de/widerrufstextgenerator

 

ändert sich demnächst übrigens schon wieder alles, nutzt aber nix, die muß zwingend immer up to date sein

Hallo Danke für die Info. Hat geklappt

 

Kannst du mir einen Tipp geben, was an der Rückgabebelehrung nicht Rechtskonform ist?

 

Danke für das stehlen deiner Zeit

bei den Zahlungsinformationen nur bei 1 Artikel den Haken setzen, korrkte Versandkosten eintragen, prüfen und senden (nicht auf neu berechnen)

 

anschließend stellst du deine Angebote offline, um dringend deine rechtlichen Informationen aufzuarbeiten

die Rückgabebelehrung ist nicht Rechtskonform !

da gibt es absolut keinen Spielraum !

Nein leider zweimal hintereinander, so dass ich jetzt 2 einzelartikel in einer Rechnung habe.

hat er 2x 1 Artikel gekauft, oder im ersten Anlauf bei Stückzahl eine 2 angegeben ?

Danke für die hilfreichen Antworten, wenn das falsch ist muss es gleich geändert werden!

 

Danke Nochmal

Kannst du mir einen Tipp geben, was an der Rückgabebelehrung nicht Rechtskonform ist?

 

Einfach alles !!!

 

Wer hat sich den Blödsinn.. der Chef selber ?   B-)

 

Der Wortlaut der Widerrufsbelehrung bzw. Rückgaberechtsbelehrung ist seit 2011 quasi gesetzlich vorgeschrieben, der passende Link wurde ja schon genannt.

 

Um aber die Frage zu beantworten:

 

1. Es fehlt die Belehrung über den Fristbeginn.

 

2. Es fehlt die ladungsfähige Anschrift, an die die Rücksendungzu erfolgen hat. Diese Anschrift muss explizit in der Belehrung stehen, das Impressum reicht hierzu nicht.

 

3. Beim Rückgaberecht gibts nur ein "auf unsere Kosten und Gefahr"

Das mit den 40-Euro gibts nur beim Widerrufsrecht, nicht beim Rückgaberecht. Das sind 2 paar versch. Schuhe.

 

4. "Bitte" ist sehr abmahngefährdet in der Belehrung.  😉

Schickt der Käufer "unfrei", musste das leider schlucken. Geschäftsrisiko.  😛

 

5. Gewährleistung hat nix im Kästchen für den Belehrungstext zu suchen.

 

Soweit meine Meinung zu deiner Frage.

 

Im nächsten Post dann meine persönliche Meinung zu deiner AGB ]:)

 

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