26-02-2013 13:55
cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=221181290587&ssPageName=STRK:MEAFB:IT
Hallo in die Runde
Es geht um das im link abgebildetet Gerät.
Der Käufer möchte nach fast 4 Wochen etwa die Hälfte des Kaufpreises zurück haben, da er nunmehr in einer Werstatt feststellen lies, dass die Andruckrolle den Gleichlauf nicht mehr gewährleistet. Der Kunde ist der Meinung, ich habe ihn vorsätzlich getäuscht, da ich von dem Mangel gewust haben muss.
Ich denke jedoch, der Käufer hat lediglich den Kauf bereut und sucht nun nach Wegen, um wenigstens etwas Geld wieder zuück zu holen.
Hie mmeine Antwort an den Käufer, mich würde euer Eindruck zur Sache interssieren - Danke erst mal!
Hallo e..........p,
Das Gerät ist in einem guten Zustand ausgeliefert worden!
Ich hatte alles getestet, das Kassettenteil lief zum Test vor Verkaufsbeginn mit fünf verschiedenen Kassetten im Probebetrieb, hier gab es keine von mir festgestellten Mängel und keine hörbaren Gleichlaufschwankungen.
Wären mir Mängel aufgefallen, so hätte ich diese garantiert erwähnt.
Sie haben wissentlich ein über 30 Jahre altes Gerät ersteigert, da muss ihnen zumindest klar sein, dass die Klanglichen Erwartungen der heutigen Zeit nicht auf ein Vintage Gerät übertragbar sind.
Es handelt sich bei derartigen Geräten stets um Sammlerobjekte, die wie in diesem Fall unverändert und unverbastelt den besitzer gewechselt haben, es wurden also keinerlei Neuteile eingebaut.
Ich kann Ihnen in keinster Weise nachträglich mit dem Preis entgegenkommen, Sie hätten mich vor Abgabe eines Gebotes fragen müssen, ob da etwas geht. Hinterher so eine Forderung zu stellen, vermittelt den Eindruck, dass Sie den Kauf insgesammt zu voreilig vorgenommen haben und das im Grunde weniger um irgendeine Andruckrolle oder ähnliches geht.
Es handelt sich definitiv nicht um ein Neugerät, das wird ihnen jede Werkstatt bestätigen!
Nach rund vier Wochen derartige Mängel in den Raum zu stellen, ist nicht wirklich nachvollziehbar.
Ich galube auch nicht, dass es irgendwelche Schwankungen im Gleichlauf der irgendwelcher Kassetten gibt und wenn es wirklich so sein sollte, besteht noch die Möglichkeit, dass alte Kassetten Ursächlich diese Schwankungen verursachen können.
Andruckrollen sind Centbeträge, diese können Sie, so es denn wirklich und nötig sein sollte, hier auf ebay erstehen.
Seien Sie doch fair, wenn Sie alles wirklich ehrlich betrachten, dann wissen Sie doch ganz genau, dass ein über 30 Jahre altes Gerät, nicht pefekt laufen kann und auch Neuteile enthält-das geht technisch und aus Altersgründen dieses Gerätes einfach nicht.
Bitte überdenken Sie hierzu ihre Meinung! Beste Grüße
- hajost2008
Also, nur mal angenommen, ich als Käufer hätte bei einem 3 Jahrzehnte alten Cassettenrecorder niemals nicht angenommen, daß der Gleichlauf die max. üblichen 0,3 Prozent Jitter dieser Geräteklasse einhält. Auch nicht bei schriftlicher Zusicherung des offensichtlichen Technik-Laiens (Verkäufer). Allenfalls dann, wenn jener mir ein jüngeres Messprotokoll des Cass.-Gerätes vorgelegt hätte, wo die seinerzeit handelsüblichen Max.werte unterschritten würden (mit den erforderlichen Messgeräten habe ich früher solche Messungen an Consumergeräten vorgenommen).
Offenbar wurde vom Verkäufer nur eine Hörprobe vorgenommen, derzufolge das Cassettenteil i.O war. Das ist vermutlich nicht zu widerlegen, wenn die Gleichlaufschwankungen nur messtechnisch bzw. nur vom geschulten Ohr eines Fachmanns feststellbar sind.
Dennoch, als Käufer hätte ich auf jeden Fall zumindest prophylaktisch ein frisches Service-Kit bei eBay erstanden, für nur 25 Euro:
http://www.sat-ulc.eu/showthread.php?t=4816637
Das abgebildete top Gerät, ein ITT RC-5500, scheint es das Wert zu sein.
Und zwar gleich nach Erwerb des Gerätes erstanden, denn bei solch alten Teilen muss man in naher Zukunft einen kostenpflichtigen Reparaturbedarf mindestens aufgrund von Überlagerung annehmen. Solche Vorausschau - also vor dem Kauf - sollte man auch und gerade von einem zeitgenössischen Laien erwarten können - meine ich.
Somit wäre die Verantwortung für den vermeintlich zu teuer bezahlten Kauf in diesem Fall wohl eher beim Erwerber zu suchen.
Der Verkäufer ist sehr schön höflich in seinem Schriftsatz, das liest sich gut.
herr_mecker Sie können sich gern sachlich zum Thema äußern, das was Sie im Moment anbieten, kann ich nur mit einem Achselzucken quittieren...^^
Satter Sound bedeutet die Klangfülle ist hervorragend, was der Käufer kritisch bemerkt zu diesem Gerät, ist dass die Andruckrolle alt ist und der Bandtransport nach seinem dafürhalten ungleichmäßig erfolgt (was er jedoch erst nach fast 4 Wochen gemerkt hat)
Insgesamt kann man von einem eigentlich alten oder eben historischen Sammlerstück keine Wunder erwarten. Wer seine Bänder pefekt abspielen will, der kann zu wesentlich billigeren Neugeräten greifen.
Das von mir angebotene Gerät ist ein Vintage Gerät der damaligen Spitzenklasse und das mann damals schon Hifi kannte, steht hier auch nicht zur Disposition.
...und als gewerblich sehe ich mich nicht, da ist herr_mecker wohl derb neben der Spur! Wenn Neuware dabei ist, so handelt es sich um meine Fehleinkäufe auf ebay, die ich wenige Euro billiger dann abgebe - als ich diese gekauft habe, sofern sich überhaupt jemand dafür interessiert.
Zitat Mecker: "...solange der kein rechtskräftiges Urteil vorweisen kann, gibt's nix zurück."
Genau so wie es das deutsche Recht vorsieht. Hast Du mit der geltenden Rechtssprechung ein Problem?
Dann gründe eine Partei,lass Dich wählen, übernimm die Regierung und führ das Paypal kaufrecht ein.
Dann kann der Käufer legal zurüpckbuchen,aber nicht vorher!
Was soll das mit den "klanglichen Erwartungen" ?
In der AB steht "Das Gerät hat einen satten Sound".
Den darf man dann wohl auch erwarten!
4-Lautsprecher-System.
Das Gerät stammt aus den 70er oder 80er Jahren.
Hifi kannte man damals schon 😉
Wieso hast Du als "privater" Verkäufer eigentlich 'Kunden' ?
Siehst Du Dich evtl doch eher als gewerblich?
Stimmt, Vorkasse per Überweisung ist die Lizenz zum risikolosen abkassieren.
Da kann man sich als VK entspannt zurücklehen und dem Käufer eine lange Nase
drehen, solange der kein rechtskräftiges Urteil vorweisen kann, gibt's nix zurück.
B-)
Eine weit verbreitete Einstellung 😞
Es ging eigentlich um den Radiorecorder.
Bei der anderen Auktion, habe ich jenen Bieter gesperrt.
du hast den vorzeitig beendet/ verkauft, auf Wunsch des Käufers ?:|
Danke für die flotte Antwort, die rote wird sich da sicher einstellen -- so oder so
Seien Sie doch fair, wenn Sie alles wirklich ehrlich betrachten, dann wissen Sie doch ganz genau, dass ein über 30 Jahre altes Gerät, nicht pefekt laufen kann und auch Neuteile enthält-das geht technisch und aus Altersgründen dieses Gerätes einfach nicht.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=15053&item=221181290587
Das hättest du dann aber auch ins Angebot schreiben müssen und nicht mehrmals, voll funkionsfähig]:)
Teil- Rückzahlung würde ich nicht machen, nur Rückabwicklung und dann ehrlkicher beschreiben, findet sich sicher nochmal ein Liebhaber;-)
Falls dieser Käufer sich bei dir meldet, kannst du auch hier fragen!
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&_trksid=p4340.l2565&rt=nc&item=221190553458
Ich merke gerade, dass der Text nicht perfekt ist, Zeitmangel - sorry
Es wurde per Überweisung bezahlt, ich würde mich entspannt zurücklehnen und die (wahrscheinlich) kommende Rote sachlich kommentieren.