05-07-2016 17:45
Meine Warenart - alte Radioröhren - scheint ein beliebtes Handels - u. Spekulationsobjekt für Kunden aus China, Korea und Japan zu sein. Als Erstes fragen sie nach einem SOFORT KAUFEN Preis. Nach Ablehnung bieten sie, spekulieren, ziehen Gebot wieder zurück, bieten wieder, gewinnen, zahlen aber nicht oder wollen das niedrigste Porto (Maxibrief) aber auch eine Trackingnummer usw. Nun habe ich es geschafft einen Käufer endlich zur Zahlung zu bewegen. Ein in D lebender Chinese (Import, Export,Technologietransfer)
Heute erhalte ich über die Beschwerdemeldung "Habe meine Ware nicht erhalten" die Aufforderung, auf dem Paket die Auktionsnummer zu vermerken. Man habe zuviel gekauft! Habe ich da was übersehen, gibt es bei ebay jetzt ein grundsätzliches Rückgaberecht wie bei Amazon?
Ein beliebtes Vorgehen um sich die Ware erstmal zu sichern: Zwei, die sich kennen, bieten einen hohen Preis, wenn die Ware nicht mehr gebraucht wird (konnte nicht teuer weiterverhökert werden) wird nicht gezahlt. Ebay fordert mich auf, an den zweiten Bieter zu verkaufen, das ist aber der Strohmann. Der dritte liegt in seinem Preis viiiel niedriger, antwortet erst garnicht, weil er das Angebot nicht sieht, oder Schmuh vermutet. Ich hatte die Ware jetzt zum dritten Mal drin!
@d105 schrieb:Meine Warenart - alte Radioröhren - scheint ein beliebtes Handels - u. Spekulationsobjekt für Kunden aus China, Korea und Japan zu sein. Als Erstes fragen sie nach einem SOFORT KAUFEN Preis. Nach Ablehnung bieten sie, spekulieren, ziehen Gebot wieder zurück, bieten wieder, gewinnen, zahlen aber nicht oder wollen das niedrigste Porto (Maxibrief) aber auch eine Trackingnummer usw. Nun habe ich es geschafft einen Käufer endlich zur Zahlung zu bewegen. Ein in D lebender Chinese (Import, Export,Technologietransfer)
Heute erhalte ich über die Beschwerdemeldung "Habe meine Ware nicht erhalten" die Aufforderung, auf dem Paket die Auktionsnummer zu vermerken. Man habe zuviel gekauft! Habe ich da was übersehen, gibt es bei ebay jetzt ein grundsätzliches Rückgaberecht wie bei Amazon?
Ein beliebtes Vorgehen um sich die Ware erstmal zu sichern: Zwei, die sich kennen, bieten einen hohen Preis, wenn die Ware nicht mehr gebraucht wird (konnte nicht teuer weiterverhökert werden) wird nicht gezahlt. Ebay fordert mich auf, an den zweiten Bieter zu verkaufen, das ist aber der Strohmann. Der dritte liegt in seinem Preis viiiel niedriger, antwortet erst garnicht, weil er das Angebot nicht sieht, oder Schmuh vermutet. Ich hatte die Ware jetzt zum dritten Mal drin!
Grundsätzlich nicht; wenn man PayPal anbietet, schon.