05-10-2013 10:21
Habe ich eine Möglichkeit als Verkäufer wenn ich Mindestpreis eingegeben habe auch an den Höchstbieter zu verkaufen wenn der Mindestpreis nicht erreicht wurde. Kann ich dies in der Anzeige kenntlich machen. Geht dies?
Das ist nicht zulässig:
Ich würde mal am Montag mich ganz schnell gewerblich anmelden.
Scheints ja eine grosse garage zu haben.
Moin
das kannst Du, aber ich würde es nicht kenntlich machen,
dann stagnieren sicher die Gebote . . . .
Wenn der Preis hinterher für Dich dennoch ok ist,
kannst Du dem Höchstbietenden z. B. ein Angebot unterbreiten,
welches dann als Sofortkaut mit anderer Artikelnummer an ihn rausgeht.
Er KANN es annehmen, aber er MUSS es NICHT annehmen.