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Muss ich einen Artikel als Privatverkäufer zurücknehmen?

Folgendes Problem:

 

ich habe ein MacBook Pro 2011 verkauft. In der automatisch erstellten Beschreibung, wurde  aber 2012 angegeben. Dieser Fehler ist mir erst aufgefallen, als mich jetzt der Käufer deswegen angeschrieben hat. Nun ist die Frage, wie ich mit dem Käufer verbleibe? Die Verkaufsprovision ist schon an eBay bezahlt worden. Muss ich den Artikel nun als Privatverkäufer zurücknehmen und wenn ja, wie bekomme ich die Provision wieder zurück? Der Käufer hätte das Modell (2011) nicht gekauft, wäre es korrekt angegeben gewesen. Freue mich über jede hilfreiche Antwort!

 

 

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@cloudlyday  schrieb:

Folgendes Problem:

 

ich habe ein MacBook Pro 2011 verkauft. In der automatisch erstellten Beschreibung, wurde  aber 2012 angegeben. Dieser Fehler ist mir erst aufgefallen, als mich jetzt der Käufer deswegen angeschrieben hat.

 

Nun ist die Frage, wie ich mit dem Käufer verbleibe?

 

Die Verkaufsprovision ist schon an eBay bezahlt worden.

 

Muss ich den Artikel nun als Privatverkäufer zurücknehmen und wenn ja, wie bekomme ich die Provision wieder zurück?

 

Der Käufer hätte das Modell (2011) nicht gekauft, wäre es korrekt angegeben gewesen. Freue mich über jede hilfreiche Antwort!


@cloudlyday 

 

wann war der Verkauf

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nenn` mal bitte die entsprechende Artikelnummer (oder verlink` den Artikel in den Beitrag!)?

 

Wenn Du die "automatisch" erstellte Beschreibung nicht kontrollierst liegt der Fehler eindeutig bei Dir!

 

Wenn der Käufer die Rücknahme wünscht solltest Du diese auch durchführen

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abhängig vom Verkaufsdatum kann es ggf. passieren das Du auf der Provision sitzen bleibst

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das Prozedere ist an entsprechende Fristen gebunden.....

 

zum Antworten bitte auf "Kommentare" klicken.......

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