25-10-2013 22:12
Darf er im Prinzip nicht.
Besser dem Transaktionsabbruch zustimmen, ebay-Gebühr erstatten lassen und neu einstellen.
Käufer auf die Sperrliste setzen.
ich persönlich würde es nie dem unterlegenen anbieten, wirkt irgendwie immer dubios !!
ansonsten rückabwickeln und neu einstellen !!
Wie viele Babies und Bekleidungspakete hast du ?
kann Matchbox nur zustimmen
vielleicht wäre der Unterlegene ja interessiert,
der Erlös würde ddurch nur um 50 ent verringert
und das andere aket hat der User ja auch schn ergattert (und nirgens weiteres gekauft)
Ihr habt einen rechtsgültigen Kaufvertrag. Der gilt für dich und für ihn. Einseitig lösen kann ihn niemand von euch beiden. Dies würde nur mit beiderseitigem Einverständnis gehen.
Aber das bedeutet eben auch, dass du es vielleicht vor Gericht durchdrücken müsstest, dass der Käufer seinen Teil des Vertrags erfüllt.
hat er auch gesagt warum ?