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Nach Verkauf wird mit Anwalt gedroht, Käufer aktzeptiert kein Geld zurück und will verbindliche Ware!!???

Hallo,

 

ich habe letztens ein paar VHS und DVD´s verkauft, die aus einer Haushaltsauflösung stammen. Der Artikel entsprach nicht den Angaben meiner Auktion... Das ist mir schon mal passiert, beim einstellen eines Artikels durch das scanen mit dem iPhone-App. Dummer Fehler, aber ist nun mal passiert.

 

Auf das Angebot der Rückgabe des Artikels mit Geldzurück geht er gar nicht ein, sondern fordert mit einer Fristsetzung den von mir "verbindlich angebotenen Artikel" und wenn ich die Frist nicht einhalte mit Anwalt!!

 

Wie kann man / sollte man auf sowas reagieren??? Also ich kenne die Gesetzte einer Kaufabwicklung und erkenne den Fehler an. Aber da ich ein Privat-Ebayer bin, kann ich ihm natürlich kein Ersatz liefern, sondern nur Geldzurück anbieten...! Für mich ganz normal und hat auch schon mal super funktionert, mit einem anderen Mitglied.

 

In anderen Beiträgen habe ich bereits von dem Mitgliled gelesen, aber nicht sonderlich auffallend "schlecht". Hatte nur dort auch schon mit Anwalt gedroht...

 

Vielleicht habt ihr ein paar Tipps??

Antworten (9)

Antworten (9)

ein paar VHS und DVD´s verkauft, die aus einer Haushaltsauflösung stammen

 

Du hast die Ware mit der Absicht des Weiterverkaufes erworben?

 

322 Angebot in den letzten 31 Tagen sind vornehm ausgedrückt *ein wenig viel*.

 

Du solltest das mal dringend lesen:

 

http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html

 

 

Aber da ich ein Privat-Ebayer bin, kann ich ihm natürlich kein Ersatz liefern

 

Natürlich kannst du, du musst dem K die Ware halt anderweitig besorgen.

Oder handelt es sich um eine Rarität?

Ja, ich habe gegoogelt.

 

Wenn ich mir die abgegebenen Bewertungen des Käufers ansehe, habe ich das Gefühl, dass der Käufer auf solche Sachen aus ist und nicht anderes zu tun hat, als seine "Opfer" zu suchen.

 

Der Artikel nicht wie beschrieben heißt in meinem Fall genau, dass ich die Ware als "neuwertig" eingestellt habe, der Pappschuber aber etwas vergilbt ist. Sie entspricht also nicht dem Artikelzustand, mein Fehler in der Masse des Effekts, gar kein Thema. Aber die Reaktion von dem Käufer finde ich dennoch überzogen und bewusst auf Ärger aus, sorry!

 

Anonymous
Nicht anwendbar

Als erstes ist eine Rückgabe anzubieten, wenn man nicht umtauschen kann. Das habe ich getan...

 

Das war ja auch sehr löblich von Dir.

Trotzdem ändert es nichts am rechtlich einwandfreien Anspruch Deines Käufers auf die von ihm ersteigerte Ware.

Die hast Du zu liefern (wie auch immer), oder der Deckungskauf kommt zur Anwendung.

Hast Du inzwischen mal danach gegoogelt? ?:|

Natürlich habe ich die Artikel nicht erworben um sie hier zu verkaufen, sie sind Eigentum aus einer eigenen Haushaltsauflösung!! Bis alle weg sind, dann ist das vorbei...

 

Natürlich hat er ein Recht auf Nachlieferung, wenn er einen Schadensersatz geltent macht. Warum sollte er für eine DVD einen Schadensersatz geltend machen? Das kann ich machen, wenn ich durch den fälschlich erhaltenen Artikel einen Nachteil bzw. "Ärger" am Hals habe. Das kann er sicherlich nicht behaupten...

 

Als erstes ist eine Rückgabe anzubieten, wenn man nicht umtauschen kann. Das habe ich getan...

 

@*catdog64* Danke für die Hilfreichen Links!! Ist anscheinend nur auf Ärger aus der gute... oder sehr kleinlich!

 

 

wie auch immer...

aber die abgegebenen BW Deines Käufers....

hoffntlich gerät d e r  mal an den richtigen VK

(Bin sonst nicht so)

E.MN

 

Der Artikel entsprach nicht den Angaben meiner Auktion... Das ist mir schon mal passiert, beim einstellen eines Artikels durch das scanen mit dem iPhone-App. Dummer Fehler, aber ist nun mal passiert.

 

 

 

aus Fehlern lernt man eigentlich ...

 

abgesehen davon, sind Deine "Beschreibungen" völlig unzureichend ... wenn Du keine Lust auf eine ausreichende AB hast, kannst Du die paar Wörter auch gleich weglassen

 

 

ach ja: Du verkaufst 4x Sex and the City 1-4?

 

 

Priverblich deluxe 😄

 

 

Ob das eine so gute Idee war, sich auch noch hier zu präsentieren?

 

 

 

Lieber schnell gewerblich anmelden.

 

 

 

 

Anonymous
Nicht anwendbar

Die Antwort willst Du wahrscheinlich nicht hören, aber trotzdem:

Selbstverständlich hat Dein Käufer Anrecht auf die von Dir beschriebene Ware, mit Geld zurück muss er sich nicht zufriedengeben.

Alternativ dürfte er sogar einen Deckungskauf (bitte selbst googeln) vornehmen, eventuelle Mehrkosten gingen dabei zu Deinen Lasten.

 

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