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Negative Bewertung verjaehrt - jetzt sind meine Prozente gesunken. Wie das?

 

Hallo, bitte kann mir jemand sagen wie das zustande kommt?

 

Ich habe Ende letzten Jahres eine Rote kassiert (von einem Konkurrenten), o.k., kann man ja mit leben, ich habe also das ganze Jahr immer so um die 99.6 % gehabt.

 

Heute ist die negative "verjaehrt" - und meine Prozente sind auf 99.1 gefallen - ich war total perplex, weiss jemand, was da wie abgeht?

 

Danke.

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

Moin,

 

offenbar verjährt die BW erst in 15 Stunden.

Da sind dann wohl die postiven vom 29.11.11 rausgefallen.

 

Allerdings ist auf die pünktliche Umsetzung auch nicht immer Verlass,kann gut sein, dass du am Wochenende auch ncoh keine 100 hast.

Antworten (18)

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Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Käufers. Und keine anderen. Deutsche Gesetze sind auch von ausländischen Verkäufern zu beachten!

Also auch Widerruf/Rückgabe/Impressum u.s.w.

Entsprechen Hinweise findest Du bei Google.

Und wenn Du ins Ausland abmahnen möchtest, viel Spass, wenn Du es dir leisten kannst. Das ist nämlich der einzigste Grund weshalb es nicht gemacht wird.

 

Hoer zu, Besserwisser, - ich bin seit 12 Jahren auf ebay und habe u.a. 3 Poempel-Accounts. Spiel hier nicht den "Gott weiss alles, ich weiss es besser", sondern kuemmer Dich um Deinen Kram.

 

Ich stelle meine Sachen auf ebay UK ein weil ich dort angemeldet bin und habe alle dort erforderlichen Angaben in meinen Angeboten, und ich brauche sicherlich von Dir keinerlei  Belehrungen.

 

Allerdings ueberlege ich mir jetzt, ob ich weiter auf ebay verkaufen soll, sind ja eigentlich nur peanuts, denn nach Deinen Angaben kann ich ja jetzt weltweit alle gewerblichen Verkaeufer abmahnen, weil sie nur die in ihrem jeweiligen Land erforderlichen Angaben in den Angeboten habe. Hurra, ich werde superreich. Gebe Dir dann gerne 'n kleines Millioenchen ab fuer den Supertip.

 

Ok, dann eben "Schnaeuzelchen" - gefaellt Dir das besser? Schnaeuzelchen?

 

 

natuerlich hast du die gesetze in den laendern zu beachten in die du lieferst

und ich bin nicht dein schaetzelein

wenn dir das zu viel ist, soltest du mit dem internethandel aufhoeren

und lirs dir mal das tmg durch

 

Schaetzelein, ich verkaufe weltweit. Und Du willst mir jetzt bitte nicht erzaehlen, dass ich die Bedingungen aller (!) Laender in meine Auktionen aufnehmen muss? Oder wie?

 

Da haetten die deutschen Abmahner viel zu tun. Sie koennten praktisch alle auslaendischen ebay-Verkaeufer abmahnen, die nicht die deutschen Richtlinien oder die von allen anderen Laendern in ihren Angeboten haben. Duerften ein paar ...zig Millionen sein.

 

 

Schaetzelein!

du verkaufst nach deutschland?

dann gelten die deutschen gesetze

schätzelein 😉

und abmahnungen gibts auch über die grenzen hinweg

schätzelein

blind-stumm-taub:

 

 

Schaetzelein, ich habe meine Angebote in ebay.uk eingestellt zu den in UK geltenden Bedingungen. O.K.???

 

 

Solltest du in den nächsten Tagen nicht auf 100 % gesetzt werden, so kannst du dich hier

 

http://community.ebay.de/topic/Bewertungen/12-Monate-Positvie/1900081102

 

 

melden. Das scheint dann ein technisches Problem zu sein.

?????????????????

----------------

und es ist unerheblich wie oft/wie viel du nach D verkaufst

 

und alleine schon die fehlerhafte/unvollständige anbieterkennzeichnung kann dir ein bußgeld in höhe von bis zu 50.000,00€ einbringen

 

http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__16.html

"(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.entgegen § 5 Abs. 1 eine Information nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält,"

 

dazu gehört z.b. der vollständige ausgeschrieben namen

 

"(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden."

 

 

du willst es nicht verstehen?

wenn du nach D verkaufst musst du die deutschen vorschriften und gesetze einhalten

wie in jedem anderen land auch in welches du verkaufst

und wenn du dir den link

http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-ausland.htm

einmal durchlesen würdest

zitat:

"Aber weit gefehlt. Insbesondere Verträge zwischen ausländischen Anbietern und deutschen Verbrauchern unterfallen zum Schutze der Verbraucher unter bestimmten Voraussetzungen dem deutschen Recht."

.......

"Das deutsche Wettbewerbsrecht ist jedenfalls immer dann anwendbar, wenn sowohl der ausländische als auch der deutsche Wettbewerber auf dem deutschen Markt tätig ist. In diesem Fall treffen die Interessen der Wettbewerber auf dem deutschen Markt aufeinander."

.....

"Das Vorliegen eines solchen Wettbewerbsverstoßes hängt insbesondere bei Beanstandungen der Anbieterkennzeichnung oder der Widerrufsbelehrung davon ab, ob auf die betreffenden Verträge zwischen dem ausländischen Anbieter und seinen deutschen Kunden das deutsche Recht anwendbar ist."

 

verstanden?

und deine anbieterkennzeichnung und widerrufsbelehrung sind abmahnbar

 

und sieh dir einmal wie viele ausländische anbieter eine gültige widerrufsbelehrung hinterlegt haben

du wirst dich wundern

Schaetzelein Schnaeuzelchen, die ganzen verlinkten Informationen hier sind mit duchaus bekannt.

 

Ich erklaere es Dir jetzt nochmal ganz einfach:

 

60 % meiner Sachen verkaufe ich in England

30 % nach USA, Hongkong, Japan etc.

10 % nach Europa und ja, da ist schon mal ein

        deutscher Kaeufer dabei (pro Jahr, aber nicht

        jedes Jahr)

 

Du versuchst mir jetzt doch nicht wirklich klarzumachen, dass ich wegen diesem einen Kaeufer eine deutsche Widerrufsbelehrung und all Euren ganzen Kram in meine Angebote aufnehmen muss? Wieso weisst das nur Du und nicht die Millionen von Verkaeufern, die international anbieten und deren Angebote wohl u.a. auch in Deutschland sichtbar sind? - Folgerichtig waere dann, wie schon erwaehnt, dass auch eine amerikanische, eine japanische, eine chinesische, eine schwedische, eine ... ach was weiss ich Belehrung mit aufgenommen werden muesste - selbstverstaendlich angepasst an die jeweiligen Bestimmungen -und natuerlich fuer jedes einzelne Land eine Verpackungslizenz, sofern erforderlich, und was nicht noch alles.

 

Das willst Du mir jetzt wirklich verklickern?  

 

 

 

 

 

er verstehts nicht :_|

 

 

noch einer! Wer sagt, dass ich deutsche Gesetze nicht beachte? Hier wurde bemaengelt, dass ich nicht die in Deutschland erforderlichen Angaben in meinen englischen Angeboten habe.

 

Ivan, auch fuer Dich nochmal:

 

Ich lebe in UK, ich bin auf ebay UK angemeldet und meine Accounts sind ebay.co.uk-accounts -und meine Angebote sind auf ebay co.uk eingestellt. Soweit verstanden? Gut, dann weiter:

 

Ich habe in meinen Angeboten alle fuer einen ebay.co.uk-account erforderlichen Angaben zu Verbraucherrechten - tut mir leid fuer Euch, dass es bei Euch so aufwaendig ist und hier erheblich einfacher.

Auch verstanden? Gut, dann:

 

Der blind-stumm-taube unterstellt mir, ich wuerde irgendwelche Gesetze fuer Deutschland nicht einhalten - glaubt der wirklich, ich muss alle Eure deutschen Angaben hier in meine UK-accounts zerren?

Und warum nur die Deutschen Verbraucherrechte mit Widerrufsbelehrung, Verpackungslizenz und was nicht noch alles? Dann schon alle - weltweit!

 

So, wenn ihr beide also so davon ueberzeugt seid, dann zeigt mir einen einzigen Verkaufsaccount, der alle weltweiten Bestimmungen in seinem Angebot hat.

 

Wie schon gesagt, ein eldorado fuer Abmahner, ich fange noch heute an.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben

If you are not happy with your purchase you can return it for any reason within 7 days after receipt for full refund of purchase price. Item must be in the same condition as delivered and in the original box/pouch. Postage is not refundable"

 

du verkaufst besser nicht nach deutschland

hier gelten andere gesetze die du dann auch einhalten solltest

 

O.k., das leuchtet (sogar) mir ein. Also nur eine Frage der Zeit? Ich hatte schon Angst, jetzt ein Jahr mit einem ebay-Rechenfehler leben zu muessen.

 

Danke.

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