11-06-2014 23:54
Hallo 🙂
Ich habe einen Artikel verkauft und der Käufer fühlt sich betrogen!
Von dem besagten Artikel habe ich ein Foto eingestellt, auf dem mehrere ähnliche Artikel abgebildet waren, in der Artikelbeschreibung habe ich aber daraufhin gewiesen, das es sich nur um einen Artikel handelt. Von dem Artikel hatte ich nur das eine Foto zum Zeitpunkt des Verkaufs und konnte nur dieses Foto einstellen. Der Käufer hat mich daraufhin in mehreren Nachrichten beschimpft und sofort negativ bewertet! Das möchte ich natürlich nicht auf mir sitzen lassen. Kann ich dagegen angehen und wenn ja wie?
VG Goslar1
@goslar1 schrieb:
Von dem Artikel hatte ich nur das eine Foto zum Zeitpunkt des Verkaufs und konnte nur dieses Foto einstellen.
Klar, ist ja heutzutage auch so wahnsinnig kompliziert ein neues Bild zu machen, oder das vorhandene Bild entsprechend zu bearbeiten und ans Angebot anzupassen,
Wie schön, dass man sich ebenfalls die Anzahl in der Überschrift sparen kann und das Wort "Dachaufsteller" sowohl Plural, wie auch Singular ausdrückt.
Nee, ehrlich gesagt, wer sich keine Mühe gibt bei der Angebotsgestaltung und ein Angebot einstellt das auf den ersten Eindruck einen Interessenten in die Irre führt, der muss mit so etwas einfach rechnen !
Du bist an einen Käufer geraten,
der nur Bildchen guckt und keine Artikelbeschreibungen liest...
Allerdings hast du selbst auch gravierende Fehler gemacht.
Man sollte nur abbilden, was auch zum Angebotsumfang gehört
und du hättest noch viel deutlicher - bereits in der Headline - hervorheben müssen,
dass nur ein einziges Exemplar verkauft wird.
Du wirst eine Weile mit der roten BW leben müssen -
erst nach einem Jahr wird sie im Cockpit nicht mehr angezeigt.
Alles, was du tun kannst, ist die BW sachlich zu kommentieren.
Aber dadurch fällt sie womöglich noch mehr auf...
das musst du selbst entscheiden.
Der Käufer kann danach nämlich auch nochmals kontern.
@goslar1 schrieb:Kann ich dagegen angehen und wenn ja wie?
VG Goslar1
die Rote Laterne bekommst Du ohne Mitarbeit des Käufers nicht überarbeitet
-
die Bezeichnung ist mehr als unglücklich gewählt -
auch wenn Du in der AB darauf hingewiesen hast das nur 1 Aufsteller verkauft wird......
wobei ich mich frage ob ein Einzelverkauf überhaupt sinnvoll (gewesen) ist:
funktioniert das Dach mit nur einem Dachaufsteller oder sind dafür alle abgebildeten Aufsteller erforderlich?
wenn alle vier erforderlich sind müsste man Dir die AB "um die Ohren hauen".....
wäre für 25,- sicher ein großes schnäppchen, das hat der käufer blitzschnell zugeschlagen und nicht gründlich gelesen.
das foto ist natürlich komplett daneben, also siehe es als lehrgeld !
kann immer schlimmer kommen.
Die rote hast Du Dir selbst eingebrockt.
Artikelbeschreibungen haben so zu sein, dass keine Missverständnisse entstehen können. Dazu gehören auch die Fotos.
Wenn nur 1 Teil verkauft werden soll, dann sollte auch auf den Fotos nur diese 1 Teil zu sehen sein. Es gibt halt immer "Bildchengucker", die nicht richtig lesen.
Die Bewertung wirst Du nicht los werden und am besten solltest Du die auch nicht kommentieren, sondern einfach so stehen lassen. Ein ungeschickter Kommentar, würde Dich als Verkäufer eher noch schlechter dastehen lassen...
Achte in Zukunft einfach darauf, dass auf den Bildern nur das zu sehen ist, was tatsächlich verkauft wird und du wirst solche Probleme nicht mehr haben.
Du mußt das liefern, was Du in Deinem Hauptfoto abgebildet hast.
@timmi,
warum erzählst Du nur solchen Blödsinn.
Nein, er muß nicht 4 liefern.
Erst ein Richter KÖNNTE anderer Ansicht sein,
z.B. bei tumalesischen Analphabeten. 😉
Natürlich ist der VK auch nicht der hellste Klangkörper.
Bild und Text sollten (müßten) einfach übereinstimmen.