11-03-2013 23:11
K hat artikel gekauft über PayPal bezahlt , hat Artikel zwischen einer Geschäftsreise abgeholt, angesehen, getestet, u. mitgenommen .
Nach 10 Tg will er Geld zurück,
Nach verneinen unsereseite hat er negativ Bewertet und gesagt , wir sollten es uns überlegen , wenn er sein Geld bekommt , nimmt er die N. Bewertubng zurück .
Wir sind Privatverkäufer , jetzt hat er mit Anwalt gedroht ,
Kann er was machen ???
Was die Bewertung angeht:
Ich sehe SEHR GUTE(!) Chancen, dass Ebay deine Bewertung löscht, wenn du bei Ebay anrufst. Denn es ist OFFENSICHTLICH, dass der Käufer wegen NICHTGEFALLEN zurückgeben wollte laut seiner Bewertung. Und da du aber KEINE RÜCKNAHME angeboten hast, darf er dich auch deswegen nicht negativ bewerten. Ebay sieht das mit 90%iger Sicherheit ganz genauso und löscht umgehend die Bewertung. Ich kenne mich mit sowas aus und lasse auch regelmäßig solche ungerechtfertigte Bewertungen von Ebay löschen. Einfach bei Ebay anrufen, denen kurz erklären, dass im Angebot (für Ebay ja ersichtlich) klar drin steht, dass keine Rücknahme. Und dann wird Ebay die Bewertung löschen, weil er wegen etwas negativ bewertet hat, was von vorn herein ausgeschlossen war. Ich bin mir SICHER, dass das klappt.
Von Seiten eines Anwaltes wirst du auch nichts befürchten müssen, denn von seiner Bewertung aus geht indirekt klar hervor, dass er die Ware erhalten hat, sonst würde er sich nicht darüber beschweren, dass du keine Rücknahme willst. Und DASS er eine Rücknahme will und du das ablehnst, deshalb kann dir auch keiner was anhaben, weil du es wie gesagt ja vorher deutlich ausgeschlossen hast.
Alles in allem eine klare und einfache Sache. Bewertung löschen lassen und fertig ist das Thema.
Hier ist wieder einmal das Kind tüchtig in den Brunnen gefallen. Ergo für Belehrung, nur Abholung mit Barzahlung, zu spät.
Allerdings kannst du deinen Käufer anschreiben, dass er entweder den Artikel bezahlen oder ihn zu dir zurücksenden soll. Ansonsten würdest du zivilrechtliche Schritte unternehmen (allerdings dieses nur, wenn du dazu bereit bist!).
Schreibe Ihm eine genaue Frist in den Brief (Einschreiben mit Übergabe).
Ggf wirst du ihm nochmals Porto überweisen müssen, das allerdings erst, wenn der Artikel wieder bei dir ist (nicht normal, aber Käufer hat Geld und Ware X-( )
Dir bleiben alle Möglichkeiten offen, du musst sie halt nur gehen!
Alles Gute
> K hat jetzt Lampe UND Geld ? <
Ja, das nennt man seitens Epay ein
positives Kauferlebnis.
Ich kann Dir nur schreiben, was ich machen würde. ich würde 100% einen Anwalt einschalten.
Der K hat jetzt den Artikel und das Geld.
PP hin oder her, so einfach darf PP nicht über ein Konto verfügen.
Nimm in Zukunft PP aus Deinen Artikeln raus.
Geh zum Anwalt, der kann auch einen freundlichen Brief an PP schreiben.
Falls Du die roten BW nicht sehen möchtest, kannst Du Dir neue Account holen. Für jeden Accont brauchst eine neue Mailaddy.
Laß Dich nicht ärgern.
der Artikel ist nicht kaputt , ihm wurden zusätzliche Bilder zugeschickt, und er war da hat alles ausprobiert und gut gefunden ,
ich bin Privat verkäufer !!!
Es ist oft schmerzlich zu erfahren, dass Peipahl
doch nicht so toll ist.
Falls der K Dich linken möchte und das Geld über PP holen möchte,
kannst Du in anzeigen.
Er hat über die BW bestätigt, dass er den Artikel erhalten hat.
Ferner hat er zugestimmt den Artikel abzuholen.
Es dürfte ja auch einen Mailverkehr wegen der Abholung geben.
Rege Dich nicht auf, der K kann Dir garnichts.
Drucke Dir die ganzen Unterlagen aus oder verfrachte sie in dein normales Mailarchiv.
Das mit dem GVK ist ein Aufstand der Zwerge.
Er hat die Lampe von einem PVK gekauft.
Viel Geschrei um Nichts.
Moin...
Woher sollen wir wissen, ob er was machen kann? Das kommt doch auch auf die Umstände an.
Wenn die Lampe nicht der Beschreibung entspricht, kann er selbstverständlich sein Recht durchsetzen. Oder auch, wenn Du, wie von ihm behauptet, Händler bist.
Er wird das Geld über PP zurück holen.
Du hast sicher keinen Versandnachweis oder eine Quittung.
Wegen Nichtgefallen brauchst Du die Lampe nicht zurück nehmen.
Schade, habe eben noch gelesen, dass er wohl das Geld schon zurück hat. Dann war jeglicher Hinweis (zumindest in Bezug auf das Geld) umsonst. Da hilft wirklich nur der Anwalt. Du hättest Paypal entsprechend schon die Beweise, wie ich eben schon schrieb, erbringen müssen, damit die möglicherweise nicht rückzahlen. Nun ist es ein Fall für den Anwalt.
Die Bewertung kannst du aber dennoch entfernen lassen von Ebay, dann ist das wenigstens schonmal weg.
Und wenn alles nichts hilft und er sein Geld zurück bekommt, dann musst du leider einen Anwalt nehmen. Das Recht ist jedenfalls auf deiner Seite.
Ach und wegen Paypal. Paypal ist zwar gern mal rigeros und ist schnell im Geld rückerstatten, aber zum einen brauchst du nichts befürchten, solange er keinen Fall eröffnet hat. Und zum anderen hast du zwar keinen Versandnachweis, aber du kannst Paypal die textlichen Bestätigungen von ihm erbringen, wo er z.B. in der Bewertung indirekt zugibt die Ware erhalten zu haben (weil wozu sonst Rücknahme?) Und vielleicht hast du ja auch noch andere Ebaynachrichten von ihm, wo er es noch deutlicher zugibt. Dann könntest du auch diese zitieren. Aber diese INKLUSIVE der "Email-Referenznummer", damit Paypal (was ja direkt zu Ebay gehört) die Echtheit der Nachrichten nachvollziehen kann. Denn Ebay lehnt jegliche Nachweise ab, die nicht unmittelbar in EBay geschehen sind, weil "man kann alles fälschen", wie mir Ebay letztens zu dem Thema sagte.
Und wenn alles nichts hilft
?:|
Er hat schon sein Geld oder ist ein Fall eröffnet? Das hättest du doch mitbekommen???
Wenn der Fall offen ist, musst du unbedingt darauf reagieren!!!
K hat jetzt Lampe UND Geld ?
Ja , Er hat über pay Pal sein Geld zurück geholt !!!!
Ich bin Fix und fertig , was mach ich denn jetzt
der Artikel ist nicht kaputt , ihm wurden zusätzliche Bilder zugeschickt, und er war da hat alles ausprobiert und gut gefunden ,
ich bin Privat verkäufer !!!
peterkurer - schau` in die VK-Bewertung:
Dein K. hat via PP bezahlt -
sie/er kann jetzt bei PP einen von der Artikelbeschreibung abweichenden Artikel und/oder sogar einen nicht-erhaltenen-Artikel melden -
Du hast für die Lampe keinen Versandnachweis ("Sendungsnummer") -
selbst wenn Du eine Quittung vom Käufer hast unterschreiben lassen:
wird seitens Paypal nicht akzeptiert
(wenn Dein K. dies praktizieren würde, würde ICH den zivilrechtlichen Weg einschlagen!)
schau` mal in Deinem Paypalkonto nach, ob dort ein Konfliktfall ausgelöst worden ist -
buch` das PP-Guthaben auf Dein reales Bankkonto um -
hat sich der Käufer bei Dir gemeldet und Dir mehr als diese beiden "lapidaren" Informationen zukommen lassen?
in dem Zusatzkommentar gibt der K. an, das Du Händler bist -
lt. Deiner Anbieterkennzeichnung bist Du Privatverkäufer.....
nur Du weißt, was nun tatsächlich stimmt.....
Nein Ich habe keinen Nachweis , da er Artikel abgeholt hat !!
Erst sagte er der artikel weicht von der beschreibung ab , dann sagte er seiner frau gefällt der artikel nicht ?????
Warum will er sein (dein) Geld zurück?