16-10-2018 10:29
Hallo liebe Community,
brauch mal wieder eure Hilfe. Ich hatte einen Nichtzahlerfall - Fall eröffnet, nach 4 Tagen geschlossen,
auf Sperrliste gesetzt.
Kann mich der "Käufer" jetzt noch negativ bewerten - falls ja, was muß ich tun? Hatte bei diesem "Kandidaten"
von Anfang an kein gutes Gefühl.
Vielen Dank für eure Hilfe und VG
Hallo @sonnen-blume
hat der Nichtzahler im offenen Fall kommuniziert?
wenn nein, hat er seinen Bewertungsrecht verloren.
wenn ja, kann noch was kommen.