29-08-2017 23:48
Ich habe ein Notebook Acer Aspire mit ab Werk installiertem Windows 8 verkauft, alles funktioniert tadellos. Nach einigen Tagen schreibt nun der Käufer, dass auf der Rückseite des Notebooks der Windows 8 - Aufkleber unvollständig ist und unterstellt mir, dass die Windows 8 Version eine Raubkopie ist, also damit einen Strafbestand erfüllt. Er verlangt die Rücknahme des Notebooks. Ich bin entsetzt, weil es sich garantiert um eine Originalversion handelt und ich mir keinerlei Schuld bewusst bin. Ich kann doch so eine Anschuldigung und damit die Rücknahme nicht akzeptieren, oder?
Ich vermute mal, dass es sich um diesen Artikel handelt.
Wie begründet denn der Käufer seine Behauptung, dass die Windows 8 Version eine Raubkopie wäre? Einzig anhand des Umstandes, dass der Lizenzaufkleber nicht vollständig ist? Oder vielleicht an dem Umstand, dass eine Online-Freischaltung von Microsoft abgelehnt wird?
Du hast ein auf Werkeinstellungen zurückgesetztes Acer Aspire E1-531 verkauft, auf dem Windows 8 entsprechend der Rücksetzung installiert ist. Ein unvollständiger Lizenzaufkleber bedeutet nicht, dass die Windows-Lizenz deshalb keine Gültigkeit mehr besitzt. Die Lizenznummer kann man mit entsprechenden Freeware-Programmen rausfinden, so man diese denn wissen will.
Soweit in seiner Reklamation überhaupt ein Mangel zu sehen ist (das würde ich hier mehr als bezweifeln), reicht der für einen Rücktritt ohnehin nicht aus (vgl. § 323 Abs. 5 S. 2 BGB), zumal der Hauptgegenstand des Kaufes das Notebook war. Eine Windows 8 Lizenz kann man hier auf ebay zwischenzeitlich für weniger als 5 Euronen nachkaufen (z. B. hier). Zudem weiß man auch nicht, was der Käufer zwischenzeitlich mit dem Notebook angestellt hat - denkbar wäre auch, dass er selber den Lizenzaufkleber beschädigt hat oder sich ein benötigtes Ersatzteil ausgebaut bzw. ausgetauscht hat und dir dann ein teildefektes Notebook zurückschickt. Mir kommt der Grund des Käufers ohnehin reichlich vorgeschoben vor. Denkbar wäre auch, dass er es sich zwischenzeitlich wieder anders überlegt hat.
Wie auch immer... Ich würde die Anfrage des Käufer freundlich aber bestimmt zurückweisen. Zu befürchten hast du nichts... weder strafrechtlich, noch zivilrechtlich - also lass dich von solchen Behauptungen nicht unnötig verunsichern.