30-07-2012 11:11
Hallo zusammen,
wie kann man gegen eine positive Bewertung vorgehen, bei der bei Verpackungs- und Versandkosten nur ein Stern gegeben wurde? Ich berechne nur die Versandkosten, die auch tatsächlich anfallen. Selbst wenn ein Käufer zuviel Porto bezahlt hat, weil er jeden Artikel einzeln gekauft hat und nicht als Kombi Kauf, habe ich eine Briefmarke in Höhe des zuviel bezahlten Portos beigelegt. Das kann nun wirklich nicht sein, dass mit einem Stern bewertet wird. Wie kann ich mich dagegen wehren, da ich nicht weiß, von wem ich diese Bewertung erhalten habe.
Vielen Dank für Eure Antworten
@real..
Guckst du nochmal hier:
http://members.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=*pixi*_screenshots
unter "Gewerbliche Verkäufer". Da musst du die Artikel gebündelt bearbeiten und irgendwas in den Rücknahmebedingungen ändern (damit das System meint, du hättest was geändert) und dann auf "Alles senden". Bei der Gelegenheit wird dann auch die Adresse und die AGB upgedatet. Das BattG schreibst dui auch am besten ins AGB Feld.
Hast du dir schon mal die Widerrufsbelehrung selber durchgelesen ?
Was steht da über den Fristbeginn ? 😉
"Ihr macht mich hier völlig durcheinander."
Passiert mir des öftren.
Änderungen werden glaube ich erst nachdem der Artikel Neu eingestellt wurde angezeigt. Die BattG Angaben finde ich aber bei Deinen Angeboten nicht.
Wo sind deine "Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB."
Was ist das denn? Ihr macht mich hier völlig kirre!
Aber trotzdem vielen Dank.
@realdeal...
Wo sind deine "Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB."
@luna:
Du musst wissen: 3 Käufer mit 1-Sternchen und der Orden ist weg ! 😮
Vielen vielen Dank für die Hilfe und Anleitung. Mein Mann hat es zuletzt verzweifelt versucht, aber es erscheinte immer nur mein Name. Jetzt weiß ich wenigstens, wie es geht. Vielen Dank hierfür und für die anderen Antworten. Das mit der Bewertung ist wirklich ungerecht, auch wenn das Bewertungsprofil sonst gut ist. Wenn aber noch mehr auf die Idee kommen und solche Bewertungen abgeben, kann es zum Problem werden.
schau` noch einmal in Beitrag 4:
bei Deinen Rechtlichen Informationen stehen aktuell folgende Daten:
Andrea Becker Onlinehandel
Andrea Becker
Deutschland
dies ist KEINE ladungsfähige Anschrift
Du mußt die Adresse als erstes bei den Rechtlichen Informationen hinterlegen/speichern -
DANN das "Gebündelte Bearbeiten" der aktuell-eingestellten Artikel durchführen -
eben, weil solche Änderung nicht automatisch übernommen werden -
ne Anleitung inkl. bildlicher Darstellung findest Du hier -
(Gruß an "pixi"):
http://members.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=*pixi*_screenshots
Rechtliche Informationen des Anbieters
Andrea Becker Onlinehandel Andrea Becker
Deutschland
Straße?
Ort?
Postleitzahl?
Die Batterienverordnung ist doch im Shop ersichtlich, nicht nur auf der Mich Seite.
Rechtliche Informationen des Anbieters
Warum fehlen da wichtige Daten? Das Feld ist bestimmt nicht aus Spaß da.
Warum ist die Batterieverordnung nur auf Deiner Mich?
Da kann man wirklich nichts machen. Einige Käufer geben die Sterne willkürlich ab und machen sich darüber keine Gedanken.
Etwas dagegen unternehmen kann man leider nicht, da man als Verkäufer/in nicht nachverfolgen kann, wer den einen Stern gegeben hat. Ob ebay das kann, ist auch fraglich!
Das mit den rechtlichen Informationen hab ich jetzt endlich geschafft. Vielen Dank hierfür. Bei der Widerrufsbelehrung steh ich noch voll auf dem Schlauch.
Versteh ich nicht, wir haben doch die Widerrufsbelehrung genau so wie sie ist aus den Ebay Rechtsportal. Da ist ein Muster hinterlegt und dieses haben wir übernommen. Hä??
"Die Frist beginnt ... auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 2 in Verbindung mit 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 3 EGBGB"
Keine Erfüllung der Informationspflichten, kein Fristbeginn! 😮
Leute, kommt alle her. Bei Realdeal kann man unbegrenzt widerrufen.

"Dann muss ich also jetzt warten bis alle wieder neu gestartet sind und dann stimmt das erst alles?"
NEIN - schau` nochmal in Beitrag 8 -
die Änderungen bei den Rechtlichen Informationen wird Dir nur (automatisch) bei neu-eingestellten-Artikeln angezeigt/eingeblendet....
bei laufenden Angeboten mußt Du diese Änderung durch das Gebündelte Bearbeiten durchführen -
ERST wenn Du dies gemacht hast, werden die in der Zwischenzeit hinterlegten Informationen aktualisiert und auch bei laufenden Angeboten eingeblendet/angezeigt....
Bei meinem neusten Angebot stimmen die rechtlichen Informationen. Dann muss ich also jetzt warten bis alle wieder neu gestartet sind und dann stimmt das erst alles? Das ist aber komisch.
Ihr macht mich hier völlig durcheinander. Die rechtlichen Informationen sind bei mir schon richtig hinterlegt, sie erscheinen aber nicht in meinen Angeboten. Warum?
"Batterieverordnung (BattV) und Batteriegesetz (BattG)"
Falsch ! 2009 wurde die BattV durch das BattG ersetzt. Warum schreibst du also "und" ? 😉
Es sind doch alle wichtigen Daten vorhanden? welches Feld meinst Du?
Warum machst du dir darüber Gedanken? Dein Bewertungsprofil sieht doch super aus!