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Päckchen bei Käufer nicht angekommen

Hallo, ich habe folgendes Problem ich habe vor knapp über 1 Woche 2 Sets über ebay als Privatverkäuf verkauft. Beide Käufer haben auch gleich nach Auktionsende per Paypal bezahlt und am nächsten Tag (24.06.2019) habe ich beides versendet jeweils unversicherte Päckchen. Nun habe ich vorgerstern Nachricht von einem der Käufer bekommen, dass die Ware bis heute nicht angekommen sei. Der andere hat seine Ware aber bekommen. Jetzt habe ich ein Nachforschungformular ausgefüllt, mit Kopie des Belegs der Post und bei meiner Post eingereicht. Was passiert denn wenn die Ware nicht mehr auftaucht, muss ich denn dann das Geld zurück erstatten? Wenn ja muss ich den vollen Betrag oder nur den ersteigerten Wert ohne die Versandkosten erstatten?

 

MfG

 

Sandra

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Hallo @placebo-sandra 

 

nicht dein ernst... kennst du die Regeln von Paypal nicht?

 

Du darfst nicht unversichert versenden‼️‼️

 

 

  1. Versandbeleg und Zustellnachweis
    4.1 Allgemeines

    Wenn PayPal vom Zahlungsempfänger weitere Nachweise oder Belege über den Versand beziehungsweise die Bereitstellung einer Dienstleistung fordert, um einen Konfliktfall zu bearbeiten, so muss der Zahlungsempfänger diese zeitnah bereitstellen. Ein solcher Nachweis kann unter anderem eine Online-Trackingnummer oder sonstiger Versandnachweis eines Versandunternehmens sein, der auf der PayPal-Website hochgeladen werden kann.

    Wenn PayPal anhand der Online-Trackingnummer den Versand gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie nicht nachvollziehen kann, weil die Angaben zum Versand nicht mehr online abrufbar sind, reicht die Vorlage einer Online-Trackingnummer nicht als Versandbeleg aus.

    4.2 Anforderungen an einen geeigneten Nachweis

    Ein geeigneter Nachweis im Sinne dieser Verkäuferschutzrichtlinie muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

    4.2.1. Anforderungen an geeignete Nachweise für unautorisierte Zahlungen und nicht erhaltene Artikel

     

    Verkäuferschutz für unautorisierte Zahlungen

    Verkäuferschutz nicht erhaltene Artikel (INR)

    Anforderung an geeigneten Nachweise

    Für Dienstleistungen und immaterielle Güter: Zustellnachweis

    Für alle anderen Transaktionen Versandbeleg (mindestens) oder Zustellnachweis

    Zustellnachweis


    4.2.2. Anforderungen an Versandbeleg
    PayPal akzeptiert einen Versandbeleg, wenn auf diesem die folgenden Angaben enthalten sind:
    a. Name des Versandunternehmens, 
    b. Versanddatum, 
    c. Name und Adresse des Empfängers (diese Angaben müssen mit Name und Adresse auf der Seite "Transaktionsdetails" übereinstimmen), 
    d. Name und Adresse des Versenders (diese Angaben müssen mit Name und Adresse des Verkäufers übereinstimmen).

    Nachfolgend eine nicht abschließende Liste von Versandunternehmen, deren Versandbelege die zuvor genannten Voraussetzungen in der Regel erfüllen. Der Zahlungsempfänger muss sich jedoch versichern, dass die Versandbelege die vorgenannten Voraussetzungen im Einzelfall auch tatsächlich erfüllen.

    • Deutsche Post AG/DHL (Bitte beachten Sie, dass nicht alle Produkte die Anforderungen dieser Ziffer 4.2 erfüllen: beispielsweise erfüllen Päckchen ohne Nachweis und Briefe (einschließlich Warensendungen), Büchersendung und Maxibrief die Anforderungen nicht.) ,
    • GLS,
    • DPD,
    • Hermes,
    • UPS,
    • FedEx,
    • TNT.
    • Zusätzlich wird auch der Versandbeleg eines Einschreibens der Deutschen Post AG als Versandbeleg akzeptiert, sofern der Versandbeleg das Einlieferungsdatum und den Namen des Empfängers enthält.

    Der Name des Empfängers muss in allen Fällen mit dem auf der Seite "Transaktionsdetails" angezeigten Namen übereinstimmen.

4.2.3. Anforderungen an Zustellnachweis

Ein Zustellnachweis für materielle Güter kann auch online bereitgestellt werden und muss sowohl

  • den Status "ausgeliefert" (oder entsprechend) und das Zustelldatum sowie
  • die Adresse des Empfängers (mindestens Stadt und Land oder Postleitzahl)

enthalten.

Ein Zustellnachweis für immaterielle Güter und Dienstleistungen ist jeder nach Ansicht von PayPal geeignete Nachweis für die erfolgte Zustellung beziehungsweise Ausführung, der mindestens die folgenden Informationen enthält:

  • Datum der Zustellung des immateriellen Gutes beziehungsweise der Erbringung der Leistung,
  • Adresse des Empfängers (wie etwa E-Mailadresse oder IP-Adresse).

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