03-02-2018 14:40
Guten Tag zusammen,
ich habe vor einiger Zeit ein Playstation-Spiel auf Ebay für 30 € verkauft.
Als Versandart habe ich DHL-Päckchen sowie Hermes-Versand angegeben.
Zusätzlich schrieb ich noch in die Auktion, dass das Versandrisiko auf den Käufer übergeht, wenn er den unversicherten Versand übernimmt, da es keinen Nachweis gibt.
Das Spiel wurde wie gesagt gekauft (mit Päckchenversand) und ich habe dem Käufer geschrieben, dass es bei dieser Versandart keinen Sendungsnachweis gibt. Da bekam ich die Antwort, das wäre schon in Ordnung, er lässt sich immer mit Päckchen liefern und bis jetzt ist alles angekommen.
Dann bekam ich dann eine Nachricht, dass das Päckchen noch nicht angekommen sei und er sein Geld wiederhaben möchte.
Ich schrieb ihm daraufhin, dass bei Päckchen das Versandrisiko auf den Käufer übergeht.
Ehrlich gesagt finde ich es auch ziemlich mies, dass man gleich immer als Betrüger dargestellt wird und mit Polizei gedroht wird, nur weil die Käufer sich zu fein sind, einen Euro mehr für sendungsverfolgten Versand auszugeben.
Muss ich ihm nun das Geld zurückerstatten ?
schrieb:Guten Tag zusammen,
ich habe vor einiger Zeit ein Playstation-Spiel auf Ebay für 30 € verkauft.
Als Versandart habe ich DHL-Päckchen sowie Hermes-Versand angegeben.
Zusätzlich schrieb ich noch in die Auktion, dass das Versandrisiko auf den Käufer übergeht, wenn er den unversicherten Versand übernimmt, da es keinen Nachweis gibt.
Das Spiel wurde wie gesagt gekauft (mit Päckchenversand) und ich habe dem Käufer geschrieben, dass es bei dieser Versandart keinen Sendungsnachweis gibt. Da bekam ich die Antwort, das wäre schon in Ordnung, er lässt sich immer mit Päckchen liefern und bis jetzt ist alles angekommen.
Dann bekam ich dann eine Nachricht, dass das Päckchen noch nicht angekommen sei und er sein Geld wiederhaben möchte.
Ich schrieb ihm daraufhin, dass bei Päckchen das Versandrisiko auf den Käufer übergeht.
Ehrlich gesagt finde ich es auch ziemlich mies, dass man gleich immer als Betrüger dargestellt wird und mit Polizei gedroht wird, nur weil die Käufer sich zu fein sind, einen Euro mehr für sendungsverfolgten Versand auszugeben.
Muss ich ihm nun das Geld zurückerstatten ?
Servus @Anonymous
Da hast Du hier viel gelesen... und leider den Unfug übernommen,
der hier gern verbreitet wird.
So schreibst Du also:
"Zusätzlich schrieb ich noch in die Auktion, dass das Versandrisiko auf den Käufer übergeht, wenn er den unversicherten Versand übernimmt, da es keinen Nachweis gibt."
Das ist falsch.
Der Käufer trägt das Risiko ab dem Zeitpunkt,
an dem der Versender an den Beförderer übergeben hat.
Diese Übergabe kann man aber bei Päckchenversand höchstens durch Zeugenbeweis belegen.
Selbst der ist oftmals nicht sehr glaubhaft...
Klar, wenn man mit verpackt hat,
weiß um was es geht und an wen...
Ich kann aus der eigenen Erfahrung heraus sagen,
dass ich in einer ähnlichen Situation mein Geld als Käufer wiedererstritten habe.
Da ging es allerdings auch nicht um €30.
Insofern würde ich nicht vermuten,
dass der Käufer Dich verklagt.
Eine Nachforschung würde ich anstoßen
und den Ärger an die Bundesnetzagentur weiterleiten.
@Anonymous
Lass Dich nicht ins Boxhorn jagen, wenn er per Überweisung gezahlt hat, ohne entsprechende Gebühren, ist es ein eigenes Problem, denn er muss Beweisen das Du das Päckchen nicht zur Post gebracht hast, und nicht umgekehrt, ich denke ebenfalls nicht das er zur Polizei geht, denn der Schuss kann ganz böse nach hinten los gehen.
@Anonymous
Könnte es sein, dass Du Paket und Päckchen verwechselt? Die Post ist verpflichtet bei einem Paket einen Einliefernachweis mit der Sendungs-ID dem Absender auszuhändigen. Bei Päckchen gibt es nie etwas.
Als nicht versicherten Versand musst du nichts zurück überweisen....
Wenn der Käufer per PP gezahlt hat, wird das PP für Dich erledigen.
Bei Zahlung per Überweisung geht das Risiko des Verlustes einen DHL Päckchens mit der Abgabe am Schalter auf den Käufer über. Wenn der sich zudem noch damit einverstanden erklärt hat, lass ihn machen. Die Polizei wird ihm freundlich aber bestimmt erklären, dass er sich im Irrtum befindet.