09-01-2013 15:03
Also irgendwie kann ich im OT nicht mehr posten, daher hier weitere Infos:
Ich will mein Geld. WER es mir am Ende bezahlt, ob der Käufer oder DHL, ist mir relativ egal. Warum ist das eine "merkwürdige" Ansicht? Das ist doch wohl ganz verständlich!
Darum hätte Paypal eben eine Endgültige Klärung des Falles von Seiten DHL abwarten müssen.
Wenn DHL den Schaden ersetzt kann der Käufer sich den Artikel bei einem anderen Händler erneut beschaffen und spart durch den zeitlichen Verzug sogar Geld.
Sollte der Artikel wieder auftauchen, wird der Kaufvertrag wie vereinbart abgewickelt.
Das ist doch das einzig logische.
Und natürlich ist man als privater Verkäufer nicht gezwungen, für einen verloren gegangenen Artikel Ersatz zu beschaffen.
Und, NATÜRLICH habe ich an die bei Paypal angegebene Adresse gesendet!
Allerdings steht im Sendungsberich mittlerweile, dass das Paket "umadressiert" wurde, und nun bin ich (also der ehemalige Absender) der Empfänger der Ware. Nichts desto Trotz war der Ursprüngliche Empfänger derjenige, der bei Paypal hinterlegt wurde. Ich denke das kann Paypal bei DHL sicher in Erfahrung bringen und verifizieren, wenn sie denn möchten.
Bei "Sendungsdetails" im DHL-Statusbericht muss man die PLZ des Empfängers als "Sicherheitsabfrage" eingeben. Anfänglich hat das auch funktioniert, seit der Umadressierung muss ich meine eigene PLZ eingeben, ich hoffe Paypal verlässt sich beim Verifizieren der Versandadresse nicht nur auf diese eine Abfrage.
UND NOCH WAS: Die Endung "_de" hat ebay mir selber verpasst, als von Alando auf ebay-Deutschland umgestellt wurde (vorher hatte ich nur den Namen "inte"), also wirklich verboten kann das nicht sein (und mit der Webseite inte.de hab ich nichts am Hut, falls Du das meinst:))
Soweit ich mich in den Fall eingelesen habe, sehe ich die Geschichte rechtlich so:
- der Kaufvertrag besteht weiterhin - ein Rücktrittsrecht (auch nach vorangegangener Mahnung) hat der Käufer nicht
- das Versandrisiko auch bei versichertem Versand trägt bei einem Kauf von privat der Käufer (§ 447 I BGB)
- die Veranlassung einer Rückbuchung durch den Käufer stellt eine kaufvertragliche Pflichtverletzung dar. Geht die Sendung unter und wird der Schaden durch den Versanddienstleister ersetzt, hat der Verkäufer lediglich die Pflicht, das ihm erstattete Geld an den Käufer weiterzuleiten.
- nichtsdestotrotz kann Paypal auch nach billigem Ermessen entscheiden - Paypal ist damit nicht angreifbar
- kommt die Sendung zurück, so muss der Verkäufer sie wieder an den Käufer schicken. Dafür hat DHL aufzukommen, andernfalls der Käufer (aufgrund des Versandrisikos)
- der Kaufpreisanspruch seitens des Verkäufers ist mit Rückbuchung durch Paypal neu aufgelebt - der Käufer befindet sich mit seiner Zahlung in Verzug incl. sämtlicher Rechtsfolgen (so der Verkäufer diese in Anspruch nimmt)
Es ist u.U. ein Problem, von den Versanddienstleistern
(sofern die sich überhaupt für den Verlust einer Sendung verantwortlich erklären) irgendwelche Ausgleichszahlungen für einen finanziellen Mehraufwand im Zusammenhang mit einer Ersatzbeschaffung zu bekommen.
Das ist nicht u.U. ein problem sondern völlig unmöglich. Versanddienstleister erstatten nur den Wert der Ware (also den Kaufpreis) zzgl. Versandkosten.
Insofern sollte TE beten, dass das Paket nicht wieder auftaucht.
So, nun muss ich mich hier auch mal einklinken, weil man das hier immer wieder liest - die Sache mit den "unzulässigen Endungen".
@Herr Mecker
Bevor man derlei Halbwahrheiten immer wieder verbreitet, sollte man vielleicht erst mal nachschauen, wann sich der Betreffende hier angemeldet hat.
Bei der Zusammenlegung von eBay-.de mit eBay-.com wurde den deutschen Mitgliedern, deren Nick bei .com schon vergeben war, ein "_de" an selbigen angehängt, um den Namen behalten zu können, und zwar von eBay höchstpersönlich.
Das war 2000.
Und das ist bis heute so geblieben, wenn man seinen Nick nicht inzwischen geändert hat. In diesem Fall habe ich nauch noch nie gehört, dass eBay eine Änderung fordert, da es sich nicht um Werbung für eine Internetseite o.Ä. handelt (Dagegen zielt das Verbot nämlich).
@inte_de:
Es geht mir nur in erster Linie darum, wie vorzugehen ist, wenn das Paket wieder auftaucht und der Käufer dann aber vom Kauf zurück treten will.
Wie ich in Posting #4 bereits schrieb, hat er kein Rücktrittsrecht. Er kann nur mit deinem Einverständnis zurücktreten. Hältst du ihn am Vertrag fest, muss er unverzüglich bezahlen - ob freiwillig oder nicht.
@herr_mecker
Daher beschränke ich mich jetzt darauf, Dir nochmal zu sagen, daß Du als privater VK eben sehr wohl dazu verpflichtet bist, dem Käufer Ersatz zu beschaffen.
Das ist rechtlich falsch! Der Verkäufer hat seine kaufvertraglichen Pflichten auch im Falle eines versicherten Versandes in dem Moment erfüllt, in welchem er das Paket abgeschickt hat. Somit braucht er auch keinen Ersatz zu leisten, da er bereits geleistet hat.
OK, ich wäre ja sogar damit einverstanden, wenn ich dem Käufer einen Ersatzartikel besorgen müsste - wie gesagt, das Gerät gibt es bei Ebay mittlerweile um 100-150 Euro günstiger.
Diesen Vorteil möchte ich dem Käufer aber sogar lassen, sollte das Paket verschollen bleiben, da kannst Du mal sehen wie nett ich bin.
Es geht mir nur in erster Linie darum, wie vorzugehen ist, wenn das Paket wieder auftaucht und der Käufer dann aber vom Kauf zurück treten will.
Und das willst scheinbar Du nicht verstehen.
Und was die dämliche Endung angeht: Die hat ebay mir angehängt, ich fand meinen Nick ohne "_de" auch schöner.
Und natürlich ist das Paket wieder aufgetaucht und natürlich will es der Käufer jetzt nicht mehr und natürlich sagt Paypal sie könnten nicht weiter helfen.
Also muss ich jetzt klagen. Oder gibt es noch einen anderen Weg? Schlichtungsstelle oder sowas?
Kleine Anmerkung noch von mir zum Thema Ersatzbeschaffung bei Sendungsverlust:
Es ist u.U. ein Problem, von den Versanddienstleistern
(sofern die sich überhaupt für den Verlust einer Sendung verantwortlich erklären) irgendwelche Ausgleichszahlungen für einen finanziellen Mehraufwand im Zusammenhang mit einer Ersatzbeschaffung zu bekommen.
die Kulanzzahlungen bis 25 Euro werden in den AGB seit Dezember (?) nicht mehr erwähnt, wenn ich die Äusserungen von Forennutzern diesbezüglich richtig in Erinnerung habe
@inte_de:
aber gerne doch :-x
Ne es ging um knapp 500 Euro und Paypal hat das Geld einbehalten bzw. wieder abgebucht.
Ich hatte zwischenzeitlich wohl einen positiven Betrag auf dem Konto, und nun ist es wieder Null.
Bei 25.- Euro würde ich hier auch nicht so eine Welle machen 🙂
Hallo, ich klinke mich mal vorsichtig und leise ein.
Du schreibst, das dein PP-Konto wieder ausgeglichen ist und das dein K den Betrag von PP erhalten hat.
War es evtl eine Kulanzzahlung von PP, da weder dir noch dem K eine " Schuld" zugewiesen werden konnte?
Ich weiß ,das PP das bis zu einem Wert von ca.25€ macht.
Jetzt muß nur noch das Paket wieder auftauchen.
Hat dein K sich mal geäussert, warum er das Paket ( bei PP hinterlegte Adresse)nicht angenommen hat?
LG ete210
Natürlich muß kein privater Verkäufer Ersatz beschaffen, wenn die Ware auf dem Transportweg verlustig geht.
Des weiteren sind die alten Accounts von 1999 von EBAY !! bei der Alandoübernahme alle mit der Endung _de versehen worden und die dürfen diese Endungen immer noch behalten.
Ebay zwingt die alten Accounts nicht zum Mitgliedsnamenwechsel.
......
Im anderen Thread steht alles drin, ist auch meine Meinung.
Und weil PP eben oft nicht das macht, was man eigentlich erhofft, biete ich privat erst gar kein PP an.
Das Paket kommt zu dir zurück.
Oder auch nicht - in dem Fall bekommst du nach einigen Wochen dein Geld von DHL.
Im Originalthread (der nach 20 Postings nunmal voll war) ist doch schon alles gesagt worden. Daher beschränke ich mich jetzt darauf, Dir nochmal zu sagen, daß Du als privater VK eben sehr wohl dazu verpflichtet bist, dem Käufer Ersatz zu beschaffen. Der Käufer hingegen ist nicht verpflichtet, einen Artikel zu bezahlen, den Du aus irgendwelchen Gründen nicht liefern kannst. Vielleicht ist auch jemand so freundlich den Link zu posten, welche Mitgliedsnamen und Endungen offiziell nicht zulässig sind.
Für mich ist die Sache nun jedenfalls erledigt.
Du läßt Dir ja doch nichts sagen.