03-03-2017 20:06 - bearbeitet 21-03-2017 18:49
Hallo liebe Community,
ich habe in einem Privatverkauf eine gebrauchte Festplatte verkauft, die in meinem PC erkannt wurde und formatiert werden konnte. Die Angabe "Privatverkauf, keine Rücknahme oder Garantie." habe ich gemacht.
Ich habe die von Ebay vorgeschlagene Artikelbeschreibung zusätzlich zu meiner hinzugefügt, ohne zu merken, dass dort Zubehör angegeben wird.
Der Käufer hat nach Erhalt der Festplatte das fehlende Zubehör bemängelt und wir haben uns auf eine Teilerstattung des Kaufpreises geeinigt, die bereits erfolgt ist.
Nun hat der Käufer die Platte in verschiedenen PCs getestet und sagt, sie würde nicht erkannt. Er möchte sie daher zurückgeben.
Er klingt glaubhaft, allerdings konnte ich die Festplatte wie gesagt selbst formatieren.
Muss ich die Festplatte zurücknehmen? Wer zahlt das Porto in diesem Fall?
Für Tipps wäre ich sehr dankbar!
Prinzipiell musst du dir erstmal den Begriff "Rücknahme" verdeutlichen:
Die Rücknahme ist das gleiche wie Widerruf. Bei einem Widerruf entspricht der Artikel der Artikelbeschreibung.
Von dem Anbieten eines Widerrufes sind Privatverkäufer befreit.
Was aber bei dir vorliegt, ist eine Reklamation. Der Artikel entspricht nicht der Beschreibung, da er nicht überall funktioniert.
Bei einer Reklamation hat der Verkäufer dem Käufer sämtliche enstandenen und entstehenden Kosten zu erstatten. Er muss ihm also auch die kostenfreie Rücksendung ermöglichen. Abziehen kannst du die bereits geleistete Teilerstattung.
Das ist eigentlich nur der geringste Schaden, der ensteht, da der Käufer tatsächlich eine funktionierende Festplatte verlangen kann, notfalls durch einen Kauf einer funktionierenden im gleichen Gebrauchszustand. Und das könnte noch viel teurer werden.
Hallo @mrbayzer
also ersteinmal handelt es sich nicht um eine Festplatte, sondern um eine SSD. Zum zweiten muss natürlich der neue PC ersteinmal die Größe von 60 GB unterstützen. Windows XP zum Beispiel tut dies nicht, erst ab Service Pack 3 wurden große Partitionen unterstützt.
Und das Mainboard sollte den AHCI Modus unterstützen. Dafür müsste dann einfach gesprochen allerdings das Betriebssystem komplett neu installiert werden. Wenn also das BIOS des Mainboards noch auf SATA eingestellt ist, wäre die zum Beispiel ein Hinweis darauf, dass die SSD nur falsch installiert wurde.
Und im Prinzip sind die SSD von Intel unkaputtbar, also ein Defekt könnte normalerweise nicht vorliegen. Dein Käufer wird einfach nur überfordert damit sein.
Jemand der sich damit auskennt würde nämlich die Größe gar nicht erst kaufen, da man damit ja eigentlich nichts vernünftiges mit anfangen kann, wenn man bedenkt, das idealerweise die Hälfte des Platzes zur optimalen Geschwindigkeitsausnutzung frei bleiben sollte....
Hi @mrbayzer
Tja...Abwägung...:
Ich weiß jetzt nicht, wie hoch Dein Preisnachlass bereits war.
Machste einen Kaufabbruch http://verkaeuferportal.ebay.de/kauf-abbrechen und bittest um Entsorgung (wenn der K damit einverstanden ist), kriegste die 10% ebay-Prov von 2,40 EUR wieder. Willste Rücksendung, zahlste noch die Rückversandkosten.
Ich würds abschreiben. Für Deinen Käufer wäre es sicher die entgegenkommenste Lösung. Ich würde aber auf jeden Fall nochmals glaubhaft versichern, dass sie bei mir funktionierte. Nicht, dass er ein solches entgegenkommenes Angebot falsch interpretiert.
Für einen weiteren Schadenersatz über die Rückzahlung des Kaufpreises nebst VSK hinaus wärst Du meiner bescheidenen Meinung hier in diesem Fall nicht verpflichtbar.
Grüße!
Du bist an einen geraten der MS DOS nicht kennt.
Läuft immer im Hintergrund des Rechners. Der kann die schlicht und einfach nicht Hochfahren.
Nimm die zurück und gut ist.
Riskierst womöglich ne schlechte Bewertung .
Mit die Versandkosten müst ihr euch einigen.