03-03-2017 20:06 - bearbeitet 21-03-2017 18:49
Hallo liebe Community,
ich habe in einem Privatverkauf eine gebrauchte Festplatte verkauft, die in meinem PC erkannt wurde und formatiert werden konnte. Die Angabe "Privatverkauf, keine Rücknahme oder Garantie." habe ich gemacht.
Ich habe die von Ebay vorgeschlagene Artikelbeschreibung zusätzlich zu meiner hinzugefügt, ohne zu merken, dass dort Zubehör angegeben wird.
Der Käufer hat nach Erhalt der Festplatte das fehlende Zubehör bemängelt und wir haben uns auf eine Teilerstattung des Kaufpreises geeinigt, die bereits erfolgt ist.
Nun hat der Käufer die Platte in verschiedenen PCs getestet und sagt, sie würde nicht erkannt. Er möchte sie daher zurückgeben.
Er klingt glaubhaft, allerdings konnte ich die Festplatte wie gesagt selbst formatieren.
Muss ich die Festplatte zurücknehmen? Wer zahlt das Porto in diesem Fall?
Für Tipps wäre ich sehr dankbar!
Hi @mrbayzer
Tja...Abwägung...:
Ich weiß jetzt nicht, wie hoch Dein Preisnachlass bereits war.
Machste einen Kaufabbruch http://verkaeuferportal.ebay.de/kauf-abbrechen und bittest um Entsorgung (wenn der K damit einverstanden ist), kriegste die 10% ebay-Prov von 2,40 EUR wieder. Willste Rücksendung, zahlste noch die Rückversandkosten.
Ich würds abschreiben. Für Deinen Käufer wäre es sicher die entgegenkommenste Lösung. Ich würde aber auf jeden Fall nochmals glaubhaft versichern, dass sie bei mir funktionierte. Nicht, dass er ein solches entgegenkommenes Angebot falsch interpretiert.
Für einen weiteren Schadenersatz über die Rückzahlung des Kaufpreises nebst VSK hinaus wärst Du meiner bescheidenen Meinung hier in diesem Fall nicht verpflichtbar.
Grüße!