11-10-2012 16:13
Hallo, habe Probleme mit einer Käuferin. Sie hat super schnell bezahlt 27.09. und ich habe das Päckchen am 1.10. verschickt. Angeblich ist es noch nicht angekommen. Nun will sie sofort ihr Geld zurück und droht mir es ansonsten sofort anzuzeigen.
Was macht ihr bei solchen Fällen?
Danke schon mal für die Antworten
Gem. § 447 BGB geht bei Kauf von Privat das Versandrisiko auf den Käufer über.
http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html
Du musst im Streitfall selbstverständlich glaubhaft machen können, dass du die Sendung auch wirklich vertragsgemäß auf den Weg gebracht hast.
Auf jeden Fall solltest du einen Nachforschngsauftrag bei DHL starten und deine Käuferin darüber informieren bzw. über Ergebnisse informiert halten.
Sie soll zwischenzeitlich alle Nachbarn abklappern und bei ihrer Postfiliale nachfragen, ob dort etwas für sie rumliegt. Manche Benachrichtigungsscheine haben die Angewohnheit, entweder weggeweht zu werden (weil sie an den abstrusesten Stellen angepappt waren) oder der Einfachheit halber gar nicht erst ausgefüllt zu werden.
Da sie per Überweisung gezahlt hat, wird eBay sich ganz dezent raushalten.
Eine polizeiliche Anzeige bringt sie auch nicht weiter, auch auf den Revieren ist der §447 BGB bekannt.