Problem mit lügendem Käufer.

 

Habe ein Problem mit einem Käufer.

Ich habe ihn mehrfach angeschrieben, dass er das Geld für die ersteigerte DVD überweisen soll. Er sagt mir, dies habe er getan. Stimmt jedoch nicht, ich habe dies mehrfach überprüft => kein Zahlungseingang!

 

Am letzten Tag der Frist hatte ich deshalb einen Fall wegen nicht bezahlten Artikels geöffnet.

Seine Reaktion: er eröffnet einen Fall wegen eines nicht gelieferten Artikels.

Natürlich habe ich bisher nicht geliefert, da er ja nicht bezahlt hat.

Jetzt meine Fragen:

Wie soll ich jetzt am besten reagieren?

Wenn ich meinen geöffneten Fall an eBay sende, kann dann der Käufer seinen auch an eBay übermitteln?

Und bekomme ich dann einen unberechtigten Vermerk wegen Nichtlieferung?

Will eBay dann etwa meine Kontoauszüge haben?

 

Ich habe keine Lust wegen einem solch impertinenten Lügenbold meinen Account beschädigen zu lassen!

 

Ich hoffe, mir kann jemand kompetent weiterhelfen.

 

 

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

Dein geöffneter Fall ist schon bei ebay gelandet.

 

Dein K hat mindestens vier Tage Zeit darauf zu reagieren, zB mit einem Punkt . als Antwort.

 

Dann kann er auch bewerten.

 

Antwortet er nicht innerhalb der vier Tage - sekundengenau - kannst du den Fall schließen mit : Käufer hat nicht bezahlt.

 

Dann verliert der K sein Bewertungsrecht.

 

Eine Verwarnung erhält er, ob er antwortet oder nicht, wenn du den Fall wie oben beschrieben, schließt.

 

Beim Öffnen des Falls gegen dich muss der K nicht nachweisen, dass er gezahlt hat. Es genügt, dass er es behauptet.

 

Du musst darauf reagieren, zB : Keine Zahlung - keine Ware.

 

Wenn dein K die Verwarnung gestrichen haben will, MUSS er die Bezahlung nachweisen, zB Kopie des Bankauszuges an ebay faxen/mailen.

 

Selbstverständlich könntest du bewerten, aber eh nur positiv.

 

Also lass das.

Antworten (6)

Antworten (6)

Der K wird gefragt, wann er bezahlt hat.

du solltest auch dringend eine Einstellpause einlegen, sonst könnten noch weitere Probleme auf dich zukommen 😞

 

http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewListedItems&include=0&since=31&rdir=0&sort=12&rows=25&useri...

du regst dich zu sehr auf 😞

nicht die Fallschließung hat Vorang, sondern die Klärung des Problemes

 

evtl gab es einen Zahlendreher bei der Überweisung, habt ihr (friedlich) nochmal die Bankdaten abgeglichen ?

Schließe den Fall nach 4 Tagen dann kann keiner eine BW abgeben und der K bekommt eine Verwarnung.

Ich muss meinen Thread leider reaktivieren.

Kurz und knapp: Der Käufer hat bis heute nicht überwiesen. Meinen geöffneten Fall hatte ich an eBay weitergeleitet und sie haben mir die Gebühren gutgeschrieben und der Käufer hat einen Vermerk erhalten.

Nun hat er seinen geöffneten Fall ebenfalls an eBay übermittelt.

 

Ich habe heute Nachricht von eBay über das Resultat erhalten.

Hier der genaue Wortlaut:

 

"Hallo his-infernal-majesty666,

Unser Kundenservice hat den Fall geprüft und eine endgültige Entscheidung getroffen.Dem Käufer steht keine Erstattung zu.
Entscheidung:

In diesem Fall wurde eine Entscheidung zugunsten des Käufers getroffen. Auch wenn Sie für diese Transaktion keine Rückerstattung an den Käufer leisten müssen, wird dieser Fall bei der Ermittlung Ihres Verkäuferstatus berücksichtigt.
Bemerkungen:

Da über den eBay-Käuferschutz nur Artikel abgesichert sind, die mit PayPal bezahlt wurden, haben wir uns entschlossen dem Käufer keine Erstattung zu gewähren. Sie müssen keine weiteren Schritte für diesen Fall unternehmen.
Außerdem können Sie Einzelheiten zu diesem Fall unter „Probleme klären“ aufrufen."

 

In den Einzelheiten zum Fall steht noch Folgendes:

 

"Kommentare vom eBay-Kundenservice:

Da über den eBay-Käuferschutz nur Artikel abgesichert sind, die mit PayPal bezahlt wurden, können wir dem Käufer keine Rückerstattung gewähren. Sie müssen keine weiteren Schritte für diesen Fall unternehmen.

Endgültige Entscheidung:

Ihnen wurde keine Schuld zugesprochen."

 

Nun meine Frage:

Der Sachverhalt in den Einzelheiten liest sich sehr gut ("Sie haben keine Schuld zugesprochen bekommen.")

 

Aber was die normale Entscheidung angeht, heißt es, dass der Käufer Recht bekommen habe und dies bei meinem Verkäuferstatus berücksichtigt wird. Dies klingt jetzt sehr negativ und blicke nicht richtig durch.

 

Vlt. kann mir jemand sagen, der sich damit besser auskennt, was das finale Ergebnis für mich als Verkäufer jetzt bedeutet.

In meinen Augen widerspricht sich eBay in seinen Äußerungen!

 

 

 

 

Danke für die schnelle Antwort.

Habe eine Nachfrage:

Meinst du mit "Fall schließen", dass ich den Fall als nicht gelöst an eBay melden soll oder wirklich schließe als gelöst. Bei letzerem müsste er mich doch eigentlich weiterhin bewerten können?

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