02-08-2013 00:25
Guten Abend
Wenn man in Ebay einen Artikel zurückgibt (Probleme klärt) bekommt bekanterweise der Verkäufer die Angebotsgebühr (Provision ) zurückerstattet...
1. Wie lange kann ein Käufer denn "Probleme Klären" um den Artikel zurückzugeben (Beispielsweise bei Mängeln)
(damit meine ich nicht das klassische Rückgaberecht von 14 Tagen, dass man bei nicht privaten Mitgliedern hat sondern wie lange man die Fuktion Probleme Klären überhaupt nutzen kann?)
2. Nachdem über die Probleme klären Funktion alles geregelt wurde. der Artikel zurückgegebn und der Kaufpreis erstattet wurde ist in der Regel ja wieder alles gut ^^. Aber der Verkäufer bekommt noch die Gebühren erstattet. Was ist aber wenn diese bereits in Rechnung gestellt wurden? bekommt man diese dann trotzdem erstattet?
3. Sofern die Gebühren dann noch erstattet werden nachdem sie in Rechnung gestellt wurden:
Werden die Gebühren dann wieder zurück aufs Konto überwiesen (also auf das Konto von dem immer die Gebührenlastschrift abgeht) oder bekommt man nur eine Gutschrift auf sein Verkäuferkonto, welche man für zukünftige Verkäufe verwenden kann (eine Art Verrechnung mit zukünftigen Gebühren)?
Mfg Gabi
Ergänzend zu 3.
Du kannst Ebay auch die Rückerstattung auf dein Konto verlangen - Ebay schreibt aber, dass man sich dort bis zu 30 Tage "Bearbeitungszeit" nimmt.