19-10-2014 12:47
Käufer hat am 07.09.2014 ein Original Parfum gekauft.
Jetzt also nach 41 Tagen stellt er fest ,das der Duft nicht so richt wie der, den er sch0n mal gekauft hat.
War angeblich auch bei douglas und dort hätte man auch festgestell, daß der Duft anders richt wie der bei Douglas.
Wie soll ich den Duft gefälscht haben, habe ihne geschenkt bekommen, und da legt man ja in das Geschenk keinen Kassenzettel!
Wie soll ich mich verhalten, hat jemend eine Idee. Ich weis ja auch nicht vieviel der Käufer jetzt den Artikel schon benutzt hat.
Ich dachte man hat eine Frist von 32 Tagen um einen Fall zu öffnen.
Danke für die Antworten.
edit:
falscher Link, hier ist der richtige:
Bezahlt per Überweisung, wie angegeben?
Der Käufer könnte mich mal ganz doll gerne haben....
Bewerten kann er allerdings noch...
@daxbutt
Ich oute mich mal als Gebraucht-Parfüm-Verkäufer und auch als Gebraucht-Parfüm-Käufer. Allerdings seeeeehr selten.
Allerdings kaufe ich keine Mainstream-Düfte, sondern Parfüms, die es nicht (immer) in D zu kaufen gibt. Ich verbrauche recht wenig Düfte - daher reichen mir auch meist angebrochene Flaschen. Wenn ich gebraucht kaufe, ist mir bewusst, dass diese natürlich nicht so lange haltbar sind, wie neu gekaufte.
Hatte diesbezüglich auch noch nie Probleme -
@thomasnr5
Welches Rückgaberecht? habe ich da etwas überlesen? Handelst du gewerblich?
Rücknahmen hast du in deinen Angeboten ausgeschlossen.