24-08-2017 21:09 - bearbeitet 24-08-2017 21:11
Hallo!
Ich habe als Privatperson vor über 4 Wochen meinen ersten Artikel (Ein Smartphone) verkauft.
Nun hat der Käufer nach fast 4 Wochen nach Erhalt des Artikels eine Rückgabe beantragt,
da das Gerät den Akku nach knapp 4 Wochen nicht mehr laden soll.
In der Artikelbeschreibung habe ich leider nicht erwähnt, dass ich von der gesetzlichen Gewährleistung zurücktrete.
Habe aber alle Sachmängel korrekt angegeben.
Hat Käufer, in diesem Fall, ein Recht auf die Rückgabe, obwohl der Mangel erst 4 Wochen nach dem Versand enstanden?
Vielen Dank im vorraus und
mit freundlichen Grüßen
Pauschal kann man darauf nicht antworten ... hier sind die Bedingungen für (Privat)verkäufer:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html
Solltest Du PayPal angeboten haben bzw. der Artikel mit PayPal bezahlt worden sein, spielt es überhaupt keine Rolle was rechtlich hier geschrieben wurde.
In solchen Fällen kann der Käufer bis zu 180 Tage nach Kauf sein Geld über PayPal zurückholen, weil der Käuferschutz (den Du mit den PP-Gebühren bezahlt hast) besser greift, als der nicht vorhandene Verkäuferschutz.
Dann wird PayPal das automatisch für Dich regeln...
Du kannst Dich dazu äußern (und solltest es auch) aber überprüfen wird PayPal weder Deine Angaben, noch die des Käufers.
Sobald der Käufer ein Rücksendeticket erhalten hat (auch wenn Du die Rücknahme ablehnst) und die sendungsverfolgte Rücksendung angelaufen ist, wird nach Erhalt das Geld an den Käufer zurückgebucht.