Rückgabe

Hallo,

ich habe einen Artikel als "Neu" verkauft. Der Artikel hatte einen kleinen Defekt, auf welchen ich in der Artikelbeschreibung ausdrücklich hingewiesen habe. Nun kontaktierte mich der Verkäufer, dass der Artikel bei Benutzung kaputt gegangen ist. Ich solle ihm einen Teil der Kosten zurückerstatten, bzw möchte er den kompletten Kaufpreis zurück bekommen und mir den kaputten Artikel zurücksenden, falls ich nicht einlenke. Meine Frage ist nun, ob ich als privater Verköufer überhaupt verpflichtet bin, ihm etwas zurück zu erstatten. Schließlich habe ich in der Beschreibung auf den Mängel hingewiesen und sehe bei mir keine Schuld, wenn der Käufer den Artikel in seinen eigenen 4 Wänden nach Abschluss des Geschäftes zerstört.

Vielen Dank im Voraus!

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (5)

Antworten (5)

Am 3.12. hast du das Board doch schon einmal verkauft und musstest es wegen Beschädigung zurücknehmen !

Anonymous
Nicht anwendbar

@2013racer95

 

Da ist die Gier wohl mit Dir durchgegangen, denn dass ein Artikel mit einer "kleinen" Beschädigung nicht mehr "neu" ist, das hast Du wohl schon gewußt. Oder würdest Du ein beim Händler erstandenes neues oder mit einem kleinen Kratzer oder einer kleinen Delle ohne zumindest einen Preisnachlaß abnehmen. Und ich verlasse mich bei meinen Käufen auf das, was in der Headline klar und unmißverständlich beschrieben ist und suche dann nicht in der AB nach davon abweichenden Beschreibungen. Viele Käufer lesen die AB gar nicht, was nicht klug ist aber mit solchen Widersprüchen in der Beschaffenheit des Artikels muß man bei einem seriösen Verkäufer nicht rechnen. Bei ebay allerdings schon.

 

Jetzt hat Dein Käufer sich gar nicht darauf berufen, dass der Artikel nicht neu ist und wenn er nicht noch dass Argument "nicht neu" nachreicht könntest Du argumentieren, dass er erst nach dem Kauf in der Einflußsphäre des Käufers kaputtgegangen sei. Wen der das tatsächlich so geschrieben und gemeint hat, wie Du ihn zitiert hast. Vielleicht hat er sich ja auch nur unglücklich ausgedrückt.

 

Durch die unsaubere Beschreibung hast Du auf jeden Fall ein Problem, falls der Käufer dieses Argument nachreicht, denn hier kann Dir niemand sagen, wie die Frage der Rückabwicklung des Geschäfts durch ein Gericht entschieden würde. Ich würde in so einem Fall auf jeden Fall Kaufpreis und Versandkosten hin und zurück estatten und etwas daraus lernen. Vielleicht würde ich ihm den Artikel noch überlassen, um den Rückversand zu sparen. Das würde von den Gesamtumständen abhängen, die ich hier nicht beurteilen kann.

 

Dann gäbe es auch noch die Möglichkeit einer Kulanzregelung mit einer Teilrückerstattung. Ich würde nicht wollen, dass mein Kunde einen Artikel voll bezahlt, der kurz nach der Lieferung defekt ist. Es käme natürlich darauf an, ob es vielleicht und mit hoher Wahrscheinlichkeit durch einen Bedienungsfehler ausgelöst werden konnte oder ob es Anhaltspunkte gibt, dass nur der Preis gedrückt werden soll. Aber wer einen Artikel so unsauber anpreist wird das ja wohl vermutlich bejahen.

 

Die Entscheidung liegt bei Dir.

Da Du PayPal anbietest und der Käufer höchstwahrscheinlich damit gezahlt hat, wirst Du höchstwahrscheinlich Ware+Geld los sein, wenn der K bei PP einen "von der Beschreibung" abweichenden Artikel meldet.

 

Bei Überweisung wäre die Chance ungleich größer ohne finanziellen Verlust rauszukommen.

 

Negative hast Du schon bekommen - also abwarten.

Private Verkäufer sind, wenn sie es ausdrücklich erwähnt haben, nicht Verpflichtet Rückerstattung oder Ersatz anzubieten!

 

Also "ausdrücklich erwähnt" wäre dann z.B. so:

 

"Der Verkauf ist rein privater Natur, somit schließe ich Garantie / Gewährleistung, irgendwelche Folgeschäden sowie die Rücknahme aus."

 

Hast du es nicht erwähnt, hast du schlechte Karten! In dem Falle kann dich der Käufer auf Ersatz oder Rückerstattung festnageln.

 

Meine ich.

Neu: Neuer, unbenutzter und UNBESCHÄDIGTER Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung

 

Wenn du als Neu einstellst, dann hast du einen unbeschädigten Artikel zu liefern, du hast in deiner Auktion wiedersprüchliche Angaben gemacht, damit bist du verpflichtet zurück zu nehmen.

 

Im übrigen, auch Private Verkäufer (selbst wenn sie glauben sie können es ausschließen), müssen Ware die nicht richtig beschrieben wurde zurück nehmen.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder