17-02-2018 18:05
Ich habe neue Sägeblätter verkauft.Der Käufer hat die ausprobiert und will jetzt Rückgabe machen mit Begründung: "die Sägeblätter recht stumpf und arbeiten nicht auf zug sondern auf Druck, was der Artikelbeschreibung nicht entspricht".Muss ich wirklich für benutzte
Ware Geld erstatten???
Einfaches "Recht-Geben" ist ja auch nicht so meins.
Aber:
Gemäß der Abbildung stehen die Zähne schräg in Richtung der Schaftaufnahme (Griff). Das klassifiziert diese wohl eindeutig als Zug-Sägeblätter.
https://www.scheffelgym.de/kollegium/fachschaften/NwTTechnikTipp13_Werkzeugkunde_Saegen.pdf
https://de.wikipedia.org/wiki/Japans%C3%A4ge
Ich wette, der Käufer hat schlicht nicht aufgepasst. Oder einfach keine Ahnung.
Wer zudem Sägeblätter von nicht namhaften Herstellern kauft, aber auch verkauft, geht immer ein gewisses Risiko ein. Ich jedenfalls kann hier kein Laser- oder Säure"branding" eines Herstellers erkennen.
Wenn nun exakt die abgebildeten Sägeblätter versendet wurden (wovon auszugehen ist, weil keine anderen Sägeblatt-Typen angeboten waren und sogar der Zahnschutz zur Abbildung abgenommen wurde), brauchst Du die natürlich nicht zurückzunehmen.
Wobei es auch hilfreich sein könnte, es dennoch zu tun. Ist Deine Abwägung.
Dann natürlich Rückversand zu Lasten des Käufers.
Doch.... muss er: "Rücknahmen akzeptiert"
https://www.ebay.de/itm/Ersatzsaegeblatt-fuer-Japansaege-Zugsaege-Saegeblatt-2-St-/122952075067?hash...