09-02-2015 18:05
Hallo,
gestern habe ich ohne wirklich drauf zu achten zwei Artikel bei ebay eingestellt, die auch bereits Gebote erhalten haben.
Jetzt habe ich heute gesehen,dass ich wohl im Verkaufsformular vergessen habe, die Option "keine Rücknahme" zu aktivieren, so dass jetzt bei Aufruf der Artikel "Verbraucher können den Artikel zu den unten angegebenen Bedingungen zurückgeben" steht
z.B hier http://www.ebay.de/itm/371254069025?ssPageName=STRK:MESELX:IT&_trksid=p3984.m1558.l2649
Aber: in der Artikelbeschreibung, habe ich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich den Artikel nicht zurücknehme mit folgendem Hinweis:
Dies ist ein Privatverkauf, das heißt der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung. Rücknahme und Garantie sind auch ausgeschlossen.
Und deshalb nun meine Frage, sollte es hart auf hart kommen, welche Aussage hat Gültigkeit?
Ich gehe zwar nicht davon aus, dass die Waren zurückgeschickt werden aber man weiß ja nie.
Danke schonmal für Eure Hinweise
Bei widersprüchlichen Angaben gilt meist die für den Käufer günstige Angabe.
Angebot beenden
Begründung: "Das Angebot enthielt einen Fehler" (und nur diese ist wirksam !!!!)
Die bisherigen Bieter benachrichtigen
und dann Artikel neu einstellen
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Dann gehts