Rücknahme bei akzeptierten Preisvorschlag
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13-11-2017 20:04
Hello und Guten Abend,
muss ich einen Artikel zurücknehmen, der per akzeptierten Preisvorschlag (Sofortkauf) gekauft wurde?
Es ist auf den Bildern der gekaufte Artikel zu sehen, ebenso ist er ausführlich beschrieben.
Greift hier: "Preisreduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen?"
Ich bin hier auf ebay als gewerblicher Verkäufer gemeldet.
Vielen Dank schon mal und LG
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@trash-dreads schrieb:Hello und Guten Abend,
muss ich einen Artikel zurücknehmen, der per akzeptierten Preisvorschlag (Sofortkauf) gekauft wurde?
Es ist auf den Bildern der gekaufte Artikel zu sehen, ebenso ist er ausführlich beschrieben.
Greift hier: "Preisreduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen?"
Ich bin hier auf ebay als gewerblicher Verkäufer gemeldet.
Vielen Dank schon mal und LG
Nein - ganz im Gegenteil - Lesestoff:
"Im Ladenlokal hat sich der Kunde längst daran gewöhnt, dass reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen ist. Was für den stationären Handel gilt, gilt aber für den Online-Handel noch lange nicht.
Denn bei Fernabsatzverträgen darf das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht nur in den gesetzlich angegebenen Fällen des § 312d Abs.4 Nr.1-4 BGB eingeschränkt werden. Für Sonderangebote hat das Gesetz keinen solchen Ausnahmefall vorgesehen.
Während im stationären Handel das Umtauschrecht eine reine Kulanzleistung des Verkäufers darstellt, da der Käufer einer mangelfreien Sache von Gesetzes wegen kein Umtauschrecht hat, ist das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht des Käufers im Fernabsatzhandel sogar gesetzlich vorgeschrieben. Ein Abweichen von den fernabsatzrechtlichen Vorschriften zulasten der Käufers ist nicht zulässig. Ganz im Gegensatz zum stationären Handel, wo gegen die Einschränkung einer Kulanzleistung nichts spricht."
http://www.it-recht-kanzlei.de/ausschluss-widerrufsrecht-sonderangebot.html
zum Antworten bitte auf "Kommentare" klicken.......
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ohhhhh ohhhh....
also sind hier nur, eigens für den Kunden angefertigte Produkte vom Umtausch ausgeschlossen? Und es würde sich für mich als Verkäufer nicht lohnen (Zeitaufwand und Porto), Ware, die ich im Laden habe, hier auf ebay vergünstigt einer breiteren Masse zugänglich zu machen - und sich demnach hier nur auf Sonderanfertigungen zu beschränken?
Noch eine kurze Frage zum Umtausch: Ich arbeite mit Hygiene-Siegel. Hier kann ich aber schon den Umtausch verweigern?
Mir ist das zwar beides zum Glück noch nicht passiert - aber Neugier muss manchmal 🙂
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-
Du hattest (bisher) nicht nach speziell für den Kunden hergestellten Produkten gefragt - bei Deiner Frage ging es um "Preisreduzierung"....
Die Einzelheiten Deiner Anfrage solltest Du mit Deinem Fachanwalt besprechen - dieser sollte Deine Artikel bzw. deren Zustand/Produktion natürlich kennen und kann Dir "dann" die entsprechende WRB ausarbeiten.
Ebenso Deine Frage bzgl. der "Hygieneartikel" - Du teilst nicht mit was das für Artikel sind - also kann die Antwort auch nur "allgemeiner" Natur sein:
der Gesetzgeber hat die WRB im Juni 2014 komplett überarbeitet und auch für die von Dir genannten Hygieneartikel entsprechende Passagen in die WRB aufgenommen
-
diese wird Dir Dein Fachanwalt, den Du hoffentlich hast, auch entsprechend ausarbeiten - inkl. der entsprechenden "Beschränkung" bzw. Eingrenzung der WRB. Diese Informationen findest Du überall im Netz - z.B.:
http://shopbetreiber-blog.de/2014/01/29/verbraucherrechterichtlinie-ausnahmen-widerrufsrecht/
das Wort "Umtausch" solltest Du in Deiner WRB nicht verwenden.....eine "sichere" Formulierung wäre (z.B.):
"Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die versiegelt geliefert werden, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,....."
auch dies wird Dir Dein Fachanwalt dann individuell auf Dich zugeschnitten ausarbeiten......
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vielen lieben Dank, für die ausführlichen Antworten.
Ich habe tatsächlich nicht nach Sonderanfertigungen gefragt, da ich hier die Widerrufserklärung entsprechend habe, auch was das Hygienesiegel betreffend.
Mir war das nur nicht so ganz klar, mit der Rückgabe bei Preisreduzierten Artikeln. Ich war hier der Meinung, es gilt das selbe wie im Laden und ich muss keinen Umtausch akzeptieren.
Trotzdem VIELEN LIEBEN DANK NOCHMALS 🙂
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die Preisreduzierung "schließt" das Widerrufsrecht nicht aus - das wäre auch der "Hammer" des Jahres!
VG

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Hallo trash-dreads
Klar musst du den Artikel zurücknehmen.
Jeder Käufer kann bei einem gewerblichen widerrufen.
Das kannst du nicht ausschließen.
Gruß
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@trash-dreads schrieb:Hello und Guten Abend,
muss ich einen Artikel zurücknehmen, der per akzeptierten Preisvorschlag (Sofortkauf) gekauft wurde?
Es ist auf den Bildern der gekaufte Artikel zu sehen, ebenso ist er ausführlich beschrieben.
Greift hier: "Preisreduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen?"
Ich bin hier auf ebay als gewerblicher Verkäufer gemeldet.
Vielen Dank schon mal und LG
nein ... gewerblicher Anbieter = Widerrufsrecht von 14 Tagen oder einem Monat, was auch immer in der Widerrufsbelehrung steht ... ausgenommen sind nur wenige Artikel, die z.B. individuell angefertigt werden
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Ich hatte den Fall zwar noch nicht selbst, aber ich fand hierauf keine Antwort - und fand es dennoch interessant.