03-05-2015 13:00
Hallo Zusammen,
Ich habe eine Tasche als Privatverkäufer verkauft und als gebraucht deklariert.
Jetzt sagt der Käufer die Tasche ist nicht in dem Zustand wie er sie gern gehabt hätte (sie hätte Kratzer und Spuren am Wildleder).
Er setzt mir einen Termin bis zu dem ich das Geld zurücküberweisen müsste, nach Erhalt des Geldes würde er die Tasche zurückschicken, ansonsten würden "die unzutreffenden Angaben ein juristisches Nachspiel haben".
Rücknahme war ausgeschlossen und die Bezahlung erfolgte per Überweisung.
Wie soll ich weiter vorgehen?
LG
hmm.....bei Überweisung gibts keinen Käuferschutz......wenn du dir absolut sicher bist das die Mängel nicht vorhanden waren, dann würde ich freundlich ablehnen........mit juristischen Nachspielen wird gerne und oft gedroht........ob das in deinem Fall nur heiße Luft ist, kann dir natürlich keiner garantieren.....
Über ebay gibts maximal eine schlechte Bewertung und einen Mangeleintrag für dich......ein etwaiger Fall wird im Sand verlaufen.......